Corona-Virus: Neue Regeln für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Häusliche Beratungsbesuche für Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld werden bis zum 30.09.2020 ausgesetzt.

Velbert, 17.04.2020 – Die Empfänger von Pflegegeld mit den Pflege-graden 2, 3, 4 oder 5 sind gesetzlich verpflichtet, sich zu Hause beraten zu lassen. Meist führt ein zugelassener Pflegedienst die Beratungen durch. Um das Infektionsrisiko für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu minimieren und die Berater der Pflegedienste in der pflegerischen Versorgung einsetzen zu können, sind diese Beratungen ab sofort und bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Pflegebedürftige müssen sich dennoch keine Sorgen machen: Die neue Regelung hat keine Folgen für die Auszahlung des Pflegegeldes.

„In der jetzigen Situation müssen wir alles tun, um die Gesundheit der Menschen zu schützen und direkte soziale Kontakte zu reduzieren. Das betrifft gerade ältere und hochbetagte Menschen, die besonders gefährdet sind“, sagt Regionaldirektor Hans-Werner Stratmann der AOK Rheinland/Hamburg im Kreis Mettmann. „Daher ist es richtig und notwendig, die bisher verpflichtenden Beratungsbesuche für einen befristeten Zeitraum auszusetzen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bekommen weiter ihr Pflegegeld ausbezahlt. Niemand muss fürchten, dass das Pflegegeld gekürzt wird oder wegfällt.“

Sollte die häusliche Pflege durch die Corona-Pandemie nicht mehr sichergestellt werden können oder wenn weitere Fragen rund um das Thema Beratung in der Pflege bestehen, ist die
AOK Rheinland/Hamburg für ihre Versicherten unter der Clarimedis-Pflegehotline (0800 329 0 329) erreichbar.