Elektro-Scooter aus dem Verkehr gezogen

Ratingen – Aus aktuellem Anlass warnt die Kreispolizeibehörde Mettmann davor, so genannte „Elektro-Scooter“ im Straßenverkehr zu nutzen. Unter Umständen begehen Sie damit nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern sogar eine Straftat.

So erging es heute Morgen (5. Dezember 2018) auch einem 51-jährigen Mann in Ratingen, der gegen 9:20 Uhr an der Straße „Am Roten Kreuz“ Beamten des Verkehrsdienstes Mettmann auf einem eben solchen „E-Scooter“ entgegen kam. Dabei handelte es sich optisch um einen Tretroller, wie er häufig von Kindern genutzt wird.

Da der Mann mit dem „E-Scooter“ augenscheinlich deutlich schneller als die erlaubten 6 km/h unterwegs war, hielten ihn die Polizisten an und kontrollierten den Roller. Dabei stellten die Beamten fest, dass dieser mit einem 250-Watt-Elektromotor betrieben wurde und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Der Eigentümer gab an, diesen bei einem örtlichen Elektrofachhandel gekauft zu haben.

Die Polizei stellt klar, dass es sich bei einem solchen „E-Scooter“ um ein mit Maschinenkraft betriebenes Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h handelt. Solche Fahrzeuge unterliegen der Zulassungspflicht – die Inbetriebnahme im öffentlichen Verkehr ist ohne diese Zulassung ordnungswidrig.

Zudem unterliegen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h auch dem Pflichtversicherungsgesetz. Dieses fordert von Haltern eines Kleinkraftfahrzeugs eine bestehende Haftpflichtversicherung für die Abdeckung von Personen- und Sachschäden, die meist durch ein Versicherungskennzeichen belegt wird. Kann diese Versicherung nicht vorgewiesen werden, ist die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwangs verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Ob es zu einer Anklage kommt, bleibt der Staatsanwaltschaft vorbehalten. Dem 51-jährigen Ratinger wurde die Weiterfahrt untersagt.

Die Polizei appelliert: Grundsätzlich sollte vor Gebrauch von derartigen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr deren besonderen Zulassungspflichten geprüft werden. Gerade Eltern sollten darauf achten, welche Art von „Spielzeugen“ sie ihren Kindern zur Verfügung stellen. Diese sind im freien Handel erhältlich und auf die Nutzungsbedingungen wird oftmals nur unzureichend hingewiesen. Von derartigen „Kraftfahrzeugen“ geht eine erhöhte Unfallgefahr aus – zudem müssen die Pflichten zur Versicherung sowie zur ordnungsgemäßen Zulassung beachtet werden. Unter Umständen ist auch eine Fahrerlaubnis nötig, um einen solchen „E-Scooter“ im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb zu nehmen.