Familienfreundliche Regelungen für Familien mit mehr als einem Kind

Der Rat der Stadt Ratingen hat weitergehende Entlastungen für Eltern in den Kindertageseinrichtungen einstimmig beschlossen. „Dies gilt aus unserer Sicht natürlich sowohl für Einzelkinder als auch für Geschwisterkinder“, so der Fraktionsvorsitzende Christian Wiglow.

Leider ist durch die verklausulierte Gebührensatzung die absurde Situation eingetreten, dass Familien, deren jüngeres Kind im Vorschuljahr von den Kosten freigestellt wird bei den Gebühren für die OGS des ältern Kindes die vollen Kosten erhoben werden, da dieses nicht als „Zählkind“ gerechnet wird.

Eine Belastung und keine Entlastung der Familien ist somit das Ergebnis. „Diese Regelung entspricht aber nicht dem (einstimmig) gefassten Wunsch des Rates, Familien bei Kita/OGS-Gebühren zu entlasten“, so Wiglow weiter. Es ist nun Aufgabe der Politik, dieses Missverhältnis zu beheben. „Deshalb beantragen wir die Änderung der Elternbeitragssatzung dahingehend, dass dieses Missverhältnis behoben wird.“ Konkret soll die Elternbeitragssatzung wie folgt überarbeitet werden:

Die Geschwisterkinder-Regelung gilt auch für die durch kommunale Satzung beitragsfrei gestellten Kinder (Änderung § 5 Absatz 4 der Beitragssatzung).

„Unsere Fraktion geht davon aus, dass der Stadtrat und der Bürgermeister diesen Änderungsvorschlag in Gänze mittragen wird“, so die Einschätzung der SPD-Fraktion.