Führerscheinbetrüger rechnete nicht mit der Hartnäckigkeit der Polizei

Ratingen / Kreis Mettmann – Schon am Montagnachmittag des 05.11.2018, gegen 13.15 Uhr, war es auf der Meiersberger Straße (L422), bei einer allgemeinen LKW-Kontrolle im Ortsbereich Ratingen, zu einem ersten Aufeinandertreffen gekommen. Ein Kradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann kontrollierte dort einen 57 Jahre alten Kraftfahrer aus Mönchengladbach, der mit einem in Köln zugelassenen LKW Ford Transit unterwegs war. Bei der Kontrolle händigte der 57-Jährige dem Beamten einen bulgarischen Führerschein aus. Er gab
zunächst unwiderlegbar an, seine Fahrerlaubnis während einer vorangegangenen Arbeitstätigkeit in Bulgarien erworben zu haben. Da dieses vor Ort nicht abschließend zu überprüfen war und keine anderen Feststellungen getroffen werden konnten, durfte der 57-Jährige seine Fahrt nach der Kontrolle mit dem Transit fortsetzen.

Intensive Ermittlungen des misstrauisch gewordenen Polizeikradfahrers ergaben dann aber in den folgenden Tagen, dass die bulgarischen Behörden nie eine Fahrerlaubnis für den 57-jährigen Mann aus Mönchengladbach ausgestellt hatten. Demnach lag für die Fahrt am 05. November der konkrete Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, in Tateinheit mit einem Führerscheinbetrug durch Urkundenfälschung vor.

Der Mettmanner Polizeibeamte leitete ein Strafverfahren ein und überprüfte parallel dazu in den nachfolgenden Tagen immer wieder die vermeintliche Fahrtroute des Beschuldigten. Am Dienstagnachmittag des 13.11.2018 wurden Aufwand und Hartnäckigkeit des Beamten belohnt. Gegen 14.50 Uhr traf er den Beschuldigten ein zweites Mal an, als dieser mit dem gleichen Fahrzeug die gleiche Fahrtstrecke befuhr. Sich offenbar vollkommen sicher fühlend, händigte der Transit-Fahrer wiederum die bulgarische Fahrerlaubnis aus. Diese stellte der Beamte
natürlich sofort sicher, verbunden mit der erneuten Einleitung weiterer Strafverfahren. Dem 57-Jährigen wurde jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen ausdrücklich und mit sofortiger Wirkung untersagt.

Eine spätere, genauere Überprüfung des sichergestellten Führerscheindokuments durch Spezialisten führte dann, nach intensiver Kontrolle der für bulgarische Führerscheindokumente speziellen Sicherheitsmerkmale, zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem vorgelegten Dokument eindeutig um eine Fälschung handelt. Es steht zu vermuten, dass der Beschuldigte den gefälschten Führerschein bereits seit dem angeblichen Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis benutzt. Dieses würde bedeuten, dass er damit bereits seit Anfang 2010 illegal am Straßenverkehr teilgenommen hat.