Im Notfall Bargeld beim Einzelhändler

jobcenter ME-aktiv führt neues Verfahren für Bargeld in Notfällen ein. Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutzt das jobcenter ME-aktiv ab sofort hierfür ein neues Verfahren: Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen. Die Resonanz der Kundinnen und Kunden in den Modellregionen war positiv. Inzwischen wird das Verfahren bundesweit eingesetzt.

Bisher erhielten Kunden zur Beseitigung einer akuten Notsituation eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung (Postbarscheck), welche sie in den jeweiligen Postbanken einlösen konnten.

Generell gilt: Arbeitslosengeld II wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts.

Zahlschein anonym im Einzelhandel einlösbar – keine Kaufverpflichtung

Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rossmann, dm, real, Rewe, Penny, und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kundinnen und Kunden auch Fahrwege in die nächste Filiale der Postbank erspart. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.

Anonym und diskriminierungsfrei

Mit dem Zahlscheinverfahren bietet das Jobcenter eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf das Jobcenter zu. Das eingesetzte Verfahren barzahlen.de wird auch von anderen Unternehmen genutzt.