Modernisierungsförderung von Wohneigentum – Kreis Mettmann gibt zinsgünstige Darlehen

KREIS METTMANN. Der Kreis Mettmann fördert die Modernisierung von Wohneigentum. Die dafür bereitgestellten Finanzmittel des Landes NRW sind noch nicht ausgeschöpft. Interessenten können bis Ende September einen Antrag bei der Kreisverwaltung Mettmann stellen bzw. ihr Interesse an den Fördergeldern anmelden.

Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur energetischen Sanierung (wie z.B. Dämmung von Dach oder Fassade, Austausch der Fenster), zum Abbau von Barrieren (z.B. bodengleiche Dusche, Treppenlift) und zur Verbesserung des Einbruchschutzes.

Die Förderung erfolgt durch langfristig zinsgünstige Darlehen in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Eigenheim oder Eigentumswohnung, auf die ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 Prozent gewährt wird.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Dies kann z.B. für einen aus 4 Personen bestehenden Haushalt (davon 2 Kinder) zutreffen, wenn das Jahreseinkommen (brutto) nicht höher als 54.682 Euro ist.

Mit den Modernisierungsmaßnahmen darf jedoch nicht vor Erteilung einer Förderzusage begonnen werden.

Ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, kann in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Termine für ein Beratungsgespräch können unter 02104/99-2664, 02104/99-2677 oder wohnungswesen@kreis-mettmann.de vereinbart werden.