Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Einen interessanten Vortrag über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hatte die Arbeitsgemeinschaft 60plus in der SPD in diesem Monat auf dem Programm. Rund 25 Bürgerinnen und Bürger lauschten aufmerksam dem Vortrag von Frau König von der Ratinger Hospizbewegung. Sie stellte zunächst ausführlich die Arbeit der Hospizbewegung dar, zu deren Aufgaben eben auch die Beratung bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gehört. Diese sind nicht nur am Lebensende wichtig sondern in jedem Alter und jeder Lebenslage. Es kommt dabei darauf an, dass man sich zunächst intensiv mit der eigenen Situation beschäftigt und sich klar macht, welche medizinischen Leistungen man erhalten oder nicht erhalten möchte, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Eine Patientenverfügung ist für die behandelnden Ärzte bindend. Bei der Vorsorgevollmacht ist sehr wichtig, dass man diese für eine Vertrauensperson erteilt, denn sie umfasst in der Regel existenzielle Lebensbereiche. So abgesichert kann man seinen Willen auch in schwierigen Lebenssituationen durchsetzen. Für beide Erklärungen gibt es diverse Vordrucke, die interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Hospizbewegung erhalten können. Frau König bietet in diesem Zusammenhang auch individuelle Beratungen an.