Seniorenrat – Offener Brief an die Sparkasse HRV

Wir, die Mitglieder des Seniorenrates, bedauern sehr, dass wirtschaftliche Aspekte bei der Schließung der Sparkassenfilialen in Ratingen-Ost und am Berliner Platz Vorrang hatten vor dem Service vor allem für die älteren Kunden.


Archivbild: Sparkassen Filiale Tiefenbroich

Für eine große Zahl von Älteren, die mit Bankautomaten oder elektronischen Geräten wegen mangelnder Kenntnisse, Sehbehinderung oder aus anderen Gründen nicht oder schlecht umgehen können, bedeutet die Schließung der Filialen eine erhebliche Zumutung, ebenso für gehbehinderte Personen wegen der längeren Strecke zur Filiale.

Der Seniorenrat erkennt an, dass Sie sich mit den Argumenten des Stadtrates und des Seniorenrates in entsprechenden Sitzungen befasst haben. Wirkliche Ersatzlösungen, wie zum Beispiel eine mobile Einrichtung an den Standorten, die demnächst für eine persönliche Bedienung wegfallen, sind aber nicht vorgesehen. Mehr Angehörige mit Vollmacht werden sich um die Bankgeschäfte der Älteren kümmern müssen. Den bisher selbständigen wird so die Eigenverantwortung aus der Hand genommen.

Die angebotenen Hilfen für die Selbstbedienung an den Automaten, den Service der „Telefonfiliale“, die PC-Kurse und die „mobile Beratung zuhause“ sind sicher begrüßenswert, werden aber nur ein Teil der Betroffenen zufrieden stellen können.

Der Seniorenrat bittet darum, die Möglichkeiten der „Telefonfiliale“ näher zu erläutern, ebenso die Voraussetzungen für eine „mobile Beratung zuhause“. Da wir von vielen älteren Mitbürgern angesprochen werden, würden wir gerne selbst umfassend informiert sein.

Der Seniorenrat der Stadt Ratingen erwartet vom Vorstand der Sparkasse HRV, reale Maßnahmen zu ergreifen, die große Erschwernisse besonders der älteren Kundschaft erspart, Missbrauch ausschließt (mobile Beratung zuhause) und den Buchstaben und dem Geist des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen folgt:

§ 2, Absatz 1: „Die Sparkassen haben die Aufgabe, … der Versorgung der Bevölkerung … zu dienen.“

§ 2, Absatz 2: „Die Sparkassen … fördern die finanzielle Eigenversorgung und Selbstverantwortung … der Bevölkerung.“

§ 2, Absatz 3: … „Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.“

Gezeichnet

Dr. Helmut Freund
Vorsitzender des Seniorenrates

beglaubigt: Pakusch
Amtsleiter des Amtes für Soziales, Wohnen und Integration