Klimacheck und erweiterter Maßnahmenkatalog

Antrag der Bürger Union Ratingen. Bisher haben 26 Kommunen und Kreise in NRW den sog. „Klimanotstand“ ausgerufen. Damit erkennen die Kommunen an, dass es eine Klimakrise gibt und mehr getan werden muss, um sie zu begrenzen. Mit dem Begriff des Notstands wird im rechtlichen Kontext ein Ausnahmezustand verbunden, der es der Exekutive erlaubt, sofort auf Naturkatastrophen, staatsgefährdende Straftaten oder andere unüberschaubare Lagen zu reagieren. Der Begriff „Notstand“ suggeriert, dass sich die Stadt oder Gemeinde im Interesse des Klimaschutzes über geltendes Recht hinwegsetzen kann. Das ist natürlich nicht der Fall. Die Kommune hat das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, also das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Ausrufung eines Klimanotstandes bedarf es für die Ergreifung von notwendigen Maßnahmen nicht und hilft nach Auffassung der Bürger-Union auch nicht dabei.

Der Ausruf stellt lediglich einen symbolischen Akt dar, ohne dass damit ein konkretes Handeln verbunden ist. Das ist nach Auffassung der Bürger-Union nicht ausreichend und auch nicht zielführend. Zu beschließen ist vielmehr ein konkreter Maßnahmenkatalog.

Die Ausführungen sind zu unverbindlich und in der Summe nicht ausreichend, um einen dynamischen und nachhaltigen Prozess der Klimaschutzzielvorgaben zu realisieren. Daher müssen über die in der Vorlage definierten Maßnahmen und Erläuterungen hinaus konkrete zusätzliche Anstrengungen unternommen werden.

Die Fraktion der Bürger-Union Ratingen beantragt zur oben genannten Vorlage:

1. Der Rat der Stadt Ratingen verzichtet auf die nur symbolische Ausrufung des sog. „Klimanotstandes“.

2. Der Rat der Stadt Ratingen stellt fest, dass die in der Vorlage 147/2019 aufgeführten Maßnahmen nicht ausreichen, um die Ziele im integrierten Klimaschutzkonzept, welches am 23.05.2017 vom Rat verabschiedet wurde, zu erreichen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe zu betrachten und in einer Ergänzungsvorlage die Umsetzbarkeit eines Konzeptes darzustellen, die eine Reduktion der klimaschädlichen Emissionen von CO2 um 75% gegenüber dem Referenzwert von 2015 bereits zum Jahre 2035, statt 2050, ermöglichen würde und die damit einhergehenden Kosten aufzuführen. In diesem Konzept soll auch festgelegt werden, dass zukünftig alle Maßnahmen, insbesondere Flächennutzungs-, sowie Bebauungspläne sowie Neubau-, und Sanierungsmaßnahmen und Ausschreibungen auf ihre Klimarelevanz hin überprüft werden müssen (Klimacheck!).

4. Die damit verbundenen Kosten für zusätzliches Personal sind in der Vorlage darzustellen, damit im Rahmen der Haushaltsberatung ggf. eine Stellenplanerweiterung beschlossen werden kann.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Klimafolgenanpassungskonzept zu erarbeiten. Dieses soll die langfristige Ausrichtung der Stadt Ratingen in Bezug auf die Klimafolgenanpassung strategisch festlegen. Ziel sollte neben der Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität der Bürger, auch der langfristige Erhalt der Standortattraktivität, der Wettbewerbsfähigkeit und guter Arbeitsbedingungen in Ratingen sein. Hier sind u.a. zu denken an den Erhalt und die Erweiterung von Luftschneisen und erweiterte Maßnahmen als Vorsorge gegen Starkregenereignisse.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, analog zu dem am 29.07.2019 im Amtsblatt der Stadt Düsseldorf veröffentlichten Konzept „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ ein kommunales Förderkonzept für Privatleute und Gewerbetreibende zu erarbeiten und die damit verbundenen Kosten darzustellen, damit diese ggf. im Rahmen der Haushaltsberatung 2020 berücksichtigt werden können.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen jährlichen Umwelt- und Klimabericht vorzulegen.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklungen in einem Bereich „Umwelt- und Klimaschutz“ kontinuierlich und aktuell online aufzuzeigen, um sie für jeden Bürger verfügbar zu machen.