Kurzarbeitergeld wegen Corona-Virus

Durch die Ausbreitung des Corona-Virus kann es zu Lieferengpässen oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben kommen. Dadurch können erhebliche Arbeitsausfälle verursacht werden. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall einhergehen, ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen ein Ausgleich mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes (Kug) möglich.

Fortlaufend aktualisierte Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Dort können Sie sich auch die entsprechenden Merkblätter sowie die Dokumente zur Anzeige und Beantragung von Kug herunterladen. Die zusätzlichen Informationen infolge von Covid-19 sowie die nun im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Neuregelungen finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Diese werden fortlaufend aktualisiert.

Die Beantragung des Kug in begründeten Fällen kann online über den eService für Unternehmen (nach Anmeldung) erfolgen. Bitte erfragen Sie dazu gerne Ihre individuellen Anmeldedaten zuvor bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice.

Für eine Erstberatung sollten Arbeitgeber ihren persönlichen Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Mettmann und des jobcenters ME-aktiv kontaktieren oder die kostenlose bundesweite Service-Rufnummer: 0800 4 5555 20 anrufen.