Unterstützung für Unternehmen, die durch Corona-Krise in Not geraten

Ratingen. Die Stadt Ratingen möchte zusätzlich zu den Rettungsschirmen der Bundes- und der Landesregierung ortsansässigen Unternehmen und Selbständigen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten, durch Zahlungserleichterungen für Steuern, Gebühren und Abgaben entgegenkommen. In einer Beschlussvorlage für den Rat der Stadt schlägt Kämmerer Martin Gentzsch vor, Forderungen in diesem Bereich bei entsprechendem Nachweis zinslos zu stunden. Auch wird die Stadt in Corona-bedingten Fällen auf Vollstreckungsmaßnahmen bei entsprechenden Unternehmen verzichten.

Die Stadt Ratingen folgt damit der Praxis des Landes NRW, die bei den von dort verwalteten Steuerarten ähnlich vorgeht. Folgendes ist bei den Anträgen an die Ratinger Stadtverwaltung zu beachten:

Stundungen von Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen sind möglich, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Anträge können schriftlich oder per E-Mail und weiterhin formlos gestellt werden (ein Vordruck wird in Kürze zur Vereinfachung des Verfahrens zur Verfügung gestellt). Im Antrag müssen sich die Antragsteller durch Angabe des Kassenzeichens, alternativ der Steuer- oder Objektnummer identifizieren. Der Antrag muss eine kurze Erläuterung enthalten, welche wirtschaftlichen bzw. finanziellen Nachteile im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erwartet werden bzw. bereits eingetreten sind.

Normalerweise müsste die Stadt an dieser Stelle Stundungszinsen erheben. Auf diese Zinsen soll nun bei Stundungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie begründet werden, verzichtet werden. Ein entsprechender Vorschlag liegt dem Rat zur Entscheidung in der Sitzung am 31. März 2020 vor. Auch werden in diesen Fällen keine Säumniszuschläge erhoben. Gleiches soll gelten für entsprechend begründete Anträge auf Beitreibungsaussetzungen.

Ebenfalls können Unternehmen formlos die Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen beantragen, wenn anhand von Unterlagen aus der Finanzbuchhaltung nachgewiesen wird, dass Einkünfte im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich geringer sein werden (ein entsprechender Vordruck steht in Kürze zur Vereinfachung des Verfahrens zur Verfügung). Es empfiehlt sich, diese Anträge parallel und gleichlautend auch beim zuständigen Finanzamt einzureichen, damit von dort auch die Gewerbesteuermessbeträge angepasst werden.

Hier die Kontaktdaten:

Die zentrale E-Mail-Adresse für Herabsetzungs- und Stundungsanträge lautet: steuer@ratingen.de. Schriftliche Anträge per Post an Stadt Ratingen, Amt für Finanzwirtschaft, Minoritenstraße 2-6, 40878 Ratingen. Für telefonische Rückfragen steht das Amt für Finanzwirtschaft gerne zur Verfügung, die Nummern der zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Gewerbesteuer bzw. Steuern und Grundbesitzabgaben findet man auf der städtischen Homepage www.ratingen.de über den Pfad „Bürgerservice, Rat, Verwaltung“ und „Dezernate und Ämter“.