Corona-Praxen und Probeentnahmestellen ziehen um

KREIS METTMANN. Wie die meisten anderen Schulen nehmen am Donnerstag auch die Berufskollegs des Kreises ihren Betrieb teilweise wieder auf.

Für den Kreis Mettmann stellte sich damit die Frage, wie mit den Corona-Praxen und Probeentnahmestellen in den Räumen bzw. auf dem Gelände der Berufskollegs in Hilden und Ratingen zu verfahren ist.

„Wir hätten die strikte Trennung von Schulbetrieb und Corona-Praxis- bzw. Probenahme-Abläufen durchaus sicherstellen und alle Hygieneschutzmaßnahmen gewährleisten können“, stellt Landrat Thomas Hendele klar. „Allerdings war für uns erkennbar, dass eine Entscheidung für den Verbleib dieser Einrichtungen in den Berufskollegs vielen Menschen nicht vermittelbar gewesen wäre.“

Also entschied sich der Kreis letztlich für eine Umquartierung der Corona-Praxen und Probeentnahmestellen.

In Hilden ist mit der Bezirkssportanlage am Bandsbusch bereits ein neuer Standort gefunden. Hier kann der Betrieb nach einem am Mittwochnachmittag vom DRK bestens organisierten Umzug praktisch nahtlos fortgesetzt werden.

Auch in Ratingen wurden mehrere Alternativen geprüft. Hier laufen zwar noch letzte Abstimmungen, der Kreis rechnet aber damit, diese noch im Laufe des Donnerstags zum Abschluss bringen und am Freitag den Corona-Praxis- und Testbetrieb am neuen Standort wieder aufnehmen zu können.

An den Abläufen in den Corona-Praxen und auch in den Probeentnahmestellen in Hilden wie in Ratingen wird sich nichts ändern.

In den Corona-Praxen werden montags bis freitags Menschen mit corona-typischen Krankheitszeichen untersucht. Dabei funktionieren die Corona-Praxen wie eine sonst übliche Hausarzt- oder Notfallpraxis, können also von Patienten mit entsprechender telefonischer Voranmeldung (Hilden: 02103/9661-500, Ratingen: 02102/7112-500) unmittelbar aufgesucht werden.

An den Probeentnahmestellen (Drive-in) werden bei Patienten Rachenabstriche zur entsprechenden Untersuchung vorgenommen. Dies geschieht ausschließlich auf entsprechende Überweisung durch den behandelnden Hausarzt und nach Terminvergabe durch das Gesundheitsamt.