GRÜNE: Klimarelevanz wird Entscheidungskriterium im Kreis

Kreis Mettmann. Die bündnisgrüne Kreistagsfraktion freut sich über die gemeinsame Entscheidung des Kreistages, mögliche Klimaauswirkungen als gleichgewichtiges Kriterium in alle Entscheidungsvorlagen aufzunehmen. Den Anstoß dazu hatten die GRÜNEN mit einem Antrag bereits in der vorletzten Kreistagssitzung am 24. Juni gegeben. Der Ansatz wurde nun von der Kreistagsmehrheit mit dem Begriff ‘Klimarelevanz’ aufgegriffen und noch um die Kriterien ‘Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit’ ergänzt. Damit werden die drei bisher bestehenden Prüfungsgrundlagen der finanziellen, personellen und organisatorischen Auswirkungen durch einen Klimacheck ergänzt.

„Damit setzt der Kreistag ein wirksames Signal und schafft den Raum, um die Abläufe der Politik und der Kreisverwaltung nun immer auch unter möglichen Auswirkungen auf das Klima zu diskutieren und damit den Klimaschutz in den Entscheidungen zentral zu berücksichtigen. Das ist nicht zuletzt auch ein wichtiger Beitrag, um den Zielen des vom Kreistag beschossenen Klimaschutzkonzeptes jetzt durch konkrete Entscheidungen und Handlungen näher zu kommen“, betonen Bernhard Ibold und Martina Köster-Flashar den Standpunkt der 25-köpfigen GRÜNEN Gesamtfraktion im Kreistag.