Ratingen. Am 17.12.24 stand eine wichtige Entscheidung im Rat an. Soll die Grundsteuer in Ratingen künftig mit einheitlichen oder gesplitteten Hebesätzen erhoben werden? Die Verwaltung hatte sich für einen einheitlichen Hebesatz von 510% für die Grundsteuer B entschieden und dieses dem Rat vorgeschlagen.
Die SPD-Fraktion hat sich wie CDU, Bürger Union und Grüne für gesplitteten Hebesätze entschieden, weil sie eine sozial gerechtere Lösung darstellen. Diese Hebesätze ermöglichen eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken und berücksichtigen die besonderen Herausforderungen des Wohnungsmarkts.
Angesichts steigender Wohnkosten ist es Ziel der SPD-Fraktion, die Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich zu belasten und bezahlbares Wohnen zu fördern. Bei einem einheitlichen Hebesatz würde Wohnen ungleich stärker belastet und Gewerbegrundstücke unnötig stark entlastet. Insbesondere die Besitzerinnen älterer Einfamilienhäuser und Reihenhäuser wie auch viele Mieterinnen und Mieter müssten mehr zahlen, während Gewerbeimmobilien entlastet würden.
Dabei geht die SPD-Fraktion das überschaubare Risiko einer Rechtsunsicherheit gerne ein, um Wohnen in Ratingen nicht noch teuer zu machen. Auch mit den neuen gesplitteten Hebesätzen werden viele Eigenheimbesitzer mehr Grundsteuer zahlen als zuvor, allerdings in einem vertretbaren Rahmen und nicht so stark, wie es beim Vorschlag des Bürgermeisters gewesen wäre.
Die geforderte Aufkommensneutralität ist nach Ansicht der SPD-Fraktion auch gewahrt, denn die Stadt wird nicht mehr Grundsteuern einnehmen als zuvor.
Aufgabe im Rat war es, eine faire Lösung innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu finden. Das ist nun gelungen.
Mit den gesplitteten Hebesätzen leistet der Rat einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit, auch wenn ihr bewusst ist, dass nicht alle von der Reform gleichermaßen profitieren werden.
Der Rat hat sich dann mit breiter Mehrheit gegen gesplittete Hebesätze ausgesprochen, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten.
Beschlossen wurde:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke): 312%.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute gewerbliche und private Grundstücke):
Für Wohngrundstücke: 450 %
Für Nichtwohngrundstücke: 710 %
Warum das alles? Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Grundstücksbewertung für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf veralteten Daten basierte und daher die Steuerlast ungleich verteilte. Eine Neuregelung soll eine realitätsnähere und damit gerechtere Bewertung sicherstellen. Nordrhein-Westfalen hätte ein eigenes Modell entwickeln können, entschied sich jedoch für das Bundesmodell.
Die kommunalen Spitzenverbände warnten frühzeitig, dass das Bundesmodell zu systematischen Belastungsverschiebungen zulasten der Wohngrundstücke führen würde. Sie plädierten für eine Anpassung der Messzahlen, wie sie in anderen Bundesländern umgesetzt wurde. Leider reagierte das Land NRW erst in diesem Jahr und schuf lediglich die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke auf kommunaler Ebene festzulegen.
