Bürgerinitiative fordert Bürgermeister Patrick Anders zum Handeln auf

Ratingen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ratingen schlagen Alarm. In einem Offenen Brief an Bürgermeister Patrick Anders fordert der Bürgerverein Ratingen-Tiefenbroich e.V. die Stadtverwaltung auf, den aktuellen Expansionsplänen des Flughafens Düsseldorf im laufenden Planfeststellungsverfahren vehement entgegenzutreten. Das vom Flughafen vorgelegte Konzept „Smartes Wachstum“ (Änderungsantrag vom 15. Dezember 2025) bedrohe die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen in Ratingen fundamental – so der Bürgerverein. Die Unterzeichner fordern den Bürgermeister auf, sich im Rahmen der kommunalen Planungshoheit und Gefahrenabwehr schützend vor die Bevölkerung zu stellen und den historischen Angerlandvergleich mit allen rechtlichen Mitteln zu verteidigen.

„Was als ‚smarte Anpassung‘ deklariert wird, ist bei ehrlicher Betrachtung eine Mogelpackung, die zu einer massiven Taktverdichtung führt“, heißt es in dem Schreiben an den Rathauschef. Der Flughafen versuche, innerhalb bestehender Obergrenzen ungenutzte Kontingente in den eng getakteten Linien- und Charterverkehr zu verschieben. Für den besonders schwer belasteten Stadtteil Ratingen-Tiefenbroich bedeutet dies eine Erhöhung des Flugaufkommens in den Spitzenzeiten um rund 28 Prozent auf bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde. Die lärmfreien Intervalle schrumpfen damit de facto gegen null, die Bürger werden im Minutentakt beschallt.

Der Bürgerverein wirft dem Flughafen vor, das tatsächliche Gesundheitsrisiko dieser Taktverdichtung mathematisch zu verschleiern, indem das Lärmgutachten mit starren, energetisch gemittelten Dauerschallpegeln arbeite. Aus medizinischer Sicht sei jedoch die Frequenz der Einzelereignisse und das Verbleiben von Regenerationsphasen entscheidend. Der Bürgerverein verweist auf den aktuellen Stand der Wissenschaft und ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 08.05.2023 – Az. 4 B 17.22): Demnach darf sich eine Genehmigungsbehörde nicht hinter den veralteten Grenzwerten des Fluglärmschutzgesetzes von 2007 verstecken. Das Gericht fordert stattdessen eine strikte einzelfallbezogene Ermittlung und die Anwendung eines Häufigkeits-Maximalpegelkriteriums. Zudem habe das Oberlandesgericht Schleswig Holstein im sogenannten „Sylt-Urteil“ (Az. 9 U 103/15) unmissverständlich klargestellt, dass die Grenze einer unzumutbaren Fluglärmbelästigung im Außenwohnbereich heute bereits ab einem Tagesdauerschallpegel von 55 dB(A) erreicht ist – ein Wert, der in Tiefenbroich bereits heute regelmäßig überschritten wird.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt des Offenen Briefes betrifft den passiven Schallschutz im Stadtgebiet. Viele vor über 20 Jahren installierte Lärmschutzfenster seien durch Materialermüdung bautechnisch ungeeignet für die neuen, hochfrequenten Spitzenpegel. Zudem greife passiver Schallschutz ohnehin zu kurz: Er schütze weder das notwendige Lüften der Wohnräume im Sommer noch den Außenbereich wie Gärten, Terrassen und Balkone, deren Erholungsqualität durch das Vorhaben vollständig zerstört werde.

Neben dem Luftlärm droht Ratingen laut den Bürgern auch ein landseitiger Infrastrukturkollaps. Das Umweltgutachten des Flughafens nutze statistische Glättungen über 24 Stunden, um den Zusatzverkehr kleinzurechnen und als „Modellunschärfe“ abzutun. Die realen Verkehrsströme ballen sich jedoch in den extremen Peak-Stunden und treffen auf ein ohnehin stauanfälliges Straßennetz (A44, A52, A3). Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der schlüssige Nachweis eines funktionierenden Verkehrskonzepts in den Spitzenstunden jedoch eine zwingende Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit luftseitiger Kapazitäten, wie die Praxis bei Großprojekten wie dem Frankfurter Terminal 3 oder dem Berliner Flughafen BER zeigt.

Vollends inakzeptabel seien zudem die Begleiterscheinungen des boomenden Tourismusverkehrs im Umland. Da die Parkgebühren am Terminal extrem hoch sind, weichen Fluggäste massenhaft auf dubiose Parkdienstleister aus. Diese „zweckentfremden systematisch lokale Flächen unter Verstoß gegen die Stellplatzpflicht nach § 48 BauO NRW“. Kundenfahrzeuge blockieren in Ratingen Fluchtwege sowie Feuerwehr-Angriffsflächen und erzeugen eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit. Gleichzeitig erfolge das unkontrollierte Abstellen in Massen auf unversiegelten Flächen innerhalb sensibler Ratinger Wasserschutzgebiete, wodurch das Grundwasser durch auslaufende Betriebsstoffe gefährdet wird.

Der Bürgerverein fordert den Bürgermeister daher auf, im laufenden Verfahren die vollumfängliche Ablehnung des Änderungsantrags einzufordern. Sollte das Vorhaben dennoch genehmigt werden, müsse die Stadt auf harten Auflagen bestehen: eine strikte Deckelung des Tagesdauerschallpegels auf maximal 55 dB(A) an den Wohnobjekten, verbindliche Lärmpausen, eine Modernisierung des passiven Schallschutzes auf Kosten des Flughafens sowie die Durchsetzung eines wirksamen Parkmanagementkonzepts zum Schutz von Rettungswegen und Wasserschutzgebieten.

Der Appell an Patrick Anders schließt mit den klaren Worten: „Schützen Sie Ihre Bürgerinnen und Bürger und sorgen Sie dafür, dass der Angerlandvergleich strikt gewahrt und nicht schleichend ausgehöhlt wird!“