Abstandsregel und Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt

Ratingen. Auch auf dem Ratinger Wochenmarkt gilt: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten, und die Besucher müssen – auch wenn die Händler ihre Waren unter freiem Himmel anbieten – einen Mund- und Nasenschutz tragen. So sieht es seit dem vergangenen Montag (27. April) die neue Fassung der Coronaschutzverordnung vor. Damit die Marktbesucher nicht vergessen, diese wichtigen Regeln einzuhalten, hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) Plakate gestaltet und an die Marktbeschicker verteilt. Zudem wurden an jedem Eingang des innerstädtischen Wochenmarktes so genannte „Kundenstopper“ aufgestellt, die auf die Hygieneregeln auf dem Markt hinweisen.

Mit so genannten „Kundenstoppern“ sowie Plakaten informiert das Ordnungsamt über Abstandsregel und Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt. Foto: Stadt Ratingen

Der Ratinger Wochenmarkt erfreut sich großer Beliebtheit, sogar über die Ratinger Stadtgrenzen hinaus, und ist entsprechend gut besucht. „Aber überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten, ist die Ansteckungsgefahr groß“, weiß Ordnungsamtsleiter Peter Theisen. „Daher haben wir kurzfristig das Plakat erstellt und die Aufsteller beschafft, um auf die notwendige Abstandsregel und Maskenpflicht hinzuweisen und so für mehr Sicherheit der Besucher und Standbetreiber zu sorgen.“