Aktuelle mobile Impfaktionen im Kreis Mettmann

KREIS METTMANN. Der Kreis Mettmann bietet ergänzend zu den Impfungen der niedergelassenen Ärzte mobile Impfaktionen an. Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen möglich. Auffrischungsimpfungen können grundsätzlich fünf Monate nach der Zweitimpfung durchgeführt werden. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, werden aber nicht zurückgewiesen, sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erfüllt ist. Geimpft werden Personen ab 12 Jahren.

Um Wartezeiten zu verkürzen, bittet der Kreis Mettmann, bereits vorab das Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen des Robert Koch-Instituts ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen.

Informationen unter www.kreis-mettmann-corona.de.

Weitere Impfangebote hier: https://www.kreis-mettmann-corona.de/Schnelle-Hilfe-FAQ/Impfung/