Allgemeinverfügung: Automatische Quarantäne-Pflicht für Corona-Infizierte und Verdachtsfälle

Ratingen. Wegen der hohen Zahl an Corona-Infektionen und -Verdachtsfällen ist es für die örtlichen Gesundheitsämter zunehmend schwierig, zeitnah Quarantänen für jeden einzelnen Betroffenen zu verfügen. Deshalb hat der Kreis Mettmann mit Wirkung vom 11. November eine Allgemeinverfügung mit allgemeinen Quarantäne-Regeln erlassen, die ohne gesonderte persönliche Verfügung gelten. Das heißt: Für positiv Getestete, deren Haushaltsangehörige sowie eindeutige Verdachtsfälle tritt eine sofortige und automatische Quarantäne-Pflicht in Kraft, ohne dass die Betroffenen von der Behörde zur Insolation aufgefordert werden müssen.

Der Kreis Mettmann hat den Erlass der Allgemeinverfügung zur „Anordnung von Quarantäne für positiv auf Corona getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie für symptomatische Personen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses“ mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit begleitet und informiert auf seiner Homepage umfassend in verschiedenen Formaten. Die bisherige Praxis in Ratingen zeigt jedoch, dass für die Bürgerinnen und Bürger eine Reihe von Fragen offen bleiben.

Um die Regelungen zu verdeutlichen und in der Bürgerschaft noch bekannter zu machen, hat die Stadtverwaltung die wichtigsten Fragen und Antworten verständlich aufbereitet. Die FAQ sind ab sofort auf der städtischen Homepage www.ratingen.de in der Corona-Infobox verfügbar oder können direkt über diesen Link aufgerufen werden: https://www.stadt-ratingen.de/coronavirus_aktuell.php#Neue_Quarantaene-Regeln.