Auf dem Weg zum Behindertenbeirat in Ratingen – wer geht mit?

Ratingen. Zu dem Thema „Mehr politische Partizipation wagen – Der Weg zum Behindertenbeirat in Ratingen“ hatte die Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V. ihre Mitglieder in den Rolliclub in Ratingen eingeladen. Anlass war der Auftrag des Stadtrats an die Verwaltung eine Beiratsgründung zu prüfen. Neben dem Behindertenkoordinator der Stadt Ratingen Herr Saborni lauschten 15 Mitglieder der Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V. einem Infovortrag von Herrn Jörg Rodeike vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL), Düsseldorf und tauschten sich darüber aus. Er informierte über die rechtliche Lage und die Voraussetzungen zur Beiratsgründung in Ratingen.

Durch einen Beirat werden Menschen mit Behinderungen direkt in politische Entscheidungen eingebunden, ganz in dem Sinne der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen: Nichts ohne uns über uns.

Das Vorhaben der Beiratsgründung wurde von den Anwesenden durchweg positiv gesehen. Da die meisten Mitglieder der Aktionsgemeinschaft nicht selbst behindert sind, beginnt nun die Formationsphase einer Gründungsgruppe von Menschen mit Behinderung. Ratinger mit Behinderung ab 16 Jahre und mit Interesse an politischer Mitarbeit können sich über die Möglichkeiten der politischen Partizipation informieren und den Beirat mit auf den Weg bringen. Ihre Behinderung – egal welche – ist ausdrücklich erwünscht und stellt keinen Nachteil da. Weitere Treffen der Gründungsgruppe folgen dann. „Wenn sie an der Mitgestaltung interessiert sind, können sie sich in der Ratinger Beratungsstelle der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) unter Telefonnummer 02102 7068541 melden, um weitere Informationen zu erhalten. Herr Rodeike vom KSL Düsseldorf ist bereit die Gründungsgruppe zu begleiten und die Kompetenzen zur politischen Teilhabe der Interessierten zu stärken“ so Karin Keune, Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft und Teilhabeberaterin in der EUTB.

Schon die von Deutschland in 2009 unterzeichnete UN-BRK fordert, „dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können“ (Artikel 29). Das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW (BGG NRW) und das Inklusionsgrundsätzegesetz NRW von 2016 setzen den rechtlichen Rahmen dafür. Politik und Verwaltung in Ratingen haben gute Erfahrungen mit den bereits existierenden Beiräten, wie dem Jugendrat, dem Seniorenrat oder dem Integrationsrat gemacht. Durch eine Beiratsgründung können dann auch Menschen mit Behinderungen in Ratingen auf kommunaler Ebene gleichberechtigt teilhaben und mitwirken.