Ausgangssperre: Obdachlose müssen nicht mit einem Bußgeld rechnen

Die Volkssolidarität Ratingen hatte die Verwaltung in einer Anfrage um Auskunft gebeten, ob Obdachlose in Ratingen mit einem Bußgeld rechnen müssen, wenn sie während der Ausgangssperre angetroffen werden. Grund für die Anfrage war, dass die Auslegung der Verordnung für diesen Personenkreis nicht eindeutig ist. Sozialdezernent Harald Filip stellt in seiner Antwort klar, dass Obdachlose in Ratingen grundsätzlich nicht mit einem Bußgeld rechnen müssen, da sich auch Menschen mit Lebensmittepunkt auf der Straße zur Nachtzeit zurückziehen, um zu schlafen. Zum Glück ist die Zahl der Obdachlosen, die aus unterschiedlichen Gründen im Freien übernachten, überschaubar. Der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei haben daher auch zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr noch keine Menschen, die auf der Straße leben, angetroffen “, erklärt Filip.