Bebauungsplan Felderhof beschlossen

Ratingen. Nach langer Planung und politischer Diskussion gab der Rat der Stadt am 6. Oktober grünes Licht für die Bebauung des Gebietes Felderhof II. 268 Wohneinheiten und eine Kita entstehen auf der aktuell größten Wohnbaufläche Ratingens zwischen Westbahnlinie, Volkardeyer Straße und der Straße Felderhof. Der Rat beschloss den entsprechenden Bebauungsplan als Satzung und genehmigte gleichzeitig einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und den Investoren, der die Durchführung des Bauvorhabens regelt.

Auf der Fläche im Süden der Stadt produzierte einst eine Spiegelglasfabrik. Später siedelten sich dort Transportunternehmen an, eine Nutzung, die sich jedoch immer weniger mit dem in den 80er Jahren entstandenen Einfamilienhausgebiet westlich der Straße Felderhof vertrug. Vor ca. 20 Jahren zogen die Speditionen aus. Erklärtes Ziel war es, die rund 14 Hektar große Fläche zwar weiter gewerblich zu nutzen, aber durch weniger störendes Gewerbe. Damals war der Büroflächenbedarf groß. Zudem gab es nach der langen industriellen Nutzung Altlasten, und für die Entwicklung eines Gewerbegebiets sind die Sanierungsstandards weniger hoch als für ein Wohngebiet.

Der entsprechende Bebauungsplan wurde beschlossen, die Sanierung in Abstimmung mit dem als Behörde zuständigen Kreis Mettmann durchgeführt, es fand sich jedoch kein Interessent für eine gewerbliche Entwicklung. Dafür stieg die Nachfrage nach Wohnraum, so dass sich Investoren fanden, die bereit waren, die hohen Auflagen für die Entwicklung der Fläche zum Wohngebiet zu erfüllen. In einem ersten Schritt wurde die südliche Hälfte des ehemaligen Werksgeländes bebaut.

2007 wurde die Aufstellung eines B-Plans auch für die nördliche Hälfte beschlossen, doch diese Entwicklung gestaltete sich ungleich schwieriger, vor allem, da sie näher an der stark befahrenen Bahnlinie liegt als Felderhof I und damit dem Schall stärker ausgesetzt ist. Auch gesetzliche und andere Rahmenbedingungen änderten sich im Laufe des Planverfahrens, mussten neu berücksichtigt werden und hielten den Prozess auf.

Die Entwicklung der etwa sieben Hektar großen Fläche zum Wohngebiet war in mehrfacher Hinsicht herausfordernd. Da es nur eine Hauptzufahrt an der Kreuzung Volkardeyer Straße/Zur Spiegelglasfabrik gibt, musste gutachterlich nachgewiesen werden, dass auch der erwartete zusätzliche Verkehr aufgenommen werden kann. Dieser Nachweis ist gegeben.

Sodann mussten zusätzliche Regelungen zur Schadstoffsanierung getroffen werden, denn für Wohnen gelten höhere Auflagen. Die Investoren sind daher verpflichtet, vor Bebauung weitere Maßnahmen durchzuführen und der Unteren Bodenbehörde des Kreises nachzuweisen. Unter anderem müssen noch zwei identifizierte Schadstofflinsen ausgekoffert werden.

Um die Schallemissionen der Güterzüge aus dem Wohngebiet herauszuhalten, wird eine ca. fünf Meter hohe Lärmschutzwand errichtet. Durch passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden und Auflagen zur Nutzung der Häuser wird zudem sichergestellt, dass die gesetzlichen Normen zum Lärmschutz in den neuen Häusern eingehalten werden. Gleichzeitig nutzt die Stadt Ratingen die Gelegenheit und beauftragt die Investoren, auch auf der östlichen Seite der Bahnlinie eine Lärmschutzwand zu bauen, die dort bislang eine Lücke aufweist.

Bei den geplanten 268 Wohneinheiten handelt es sich um 154 Einfamilienhäuser und 114 Wohnungen in mehrgeschossigen Häusern, von denen wiederum 30 Prozent im Rahmen von gefördertem Wohnungsbau errichtet werden müssen.

Nachdem vor einigen Jahren bereits in der Mitte der ehemaligen Spiegelglasfabrikfläche eine neue Tageseinrichtung für Kinder errichtet worden ist (Meygner Busch), entsteht nun im Norden (schräg gegenüber von Lidl) eine weitere Kita.

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