Beitrag zum Energiesparen durch Standardreduzierung bzw. -überprüfung

Angesichts der bedingten zum Teil exorbitanten Preissteigerungen für Energie und der erwartbaren kritischen Situation der Energieversorgung, insbesondere in den kommenden Wintermonaten, sieht die SPD-Fraktion die Notwendigkeit, in Ratingen ernsthaft über Einsparmöglichkeiten durch Standradreduzierung und Überprüfung von Standards nachzudenken.

Stand Anfang Mai 2022 wurden in Ratingen mit der entsprechenden Verwaltungsvorlage 113/2022 für Strom und Heizung vorläufig 2,75 Millionen € in 2022 und 2,9 Millionen € in 2023 überplanmäßig bereitgestellt. Dies bedeutet in beiden Jahren eine Steigerung gegenüber den Planansätzen von +50 %. Etwaige Reduzierungen bei den EEG – Umlagen waren damals noch nicht einkalkuliert. Aufgrund der immer noch schwankenden/steigenden Preise ist das momentan ohnehin aber auch noch gar nicht genau einschätzbar. Auf alle Fälle zeichnet sich eine erhebliche Mehrbelastung ab und die Entwicklung ist noch lange nicht zu Ende.

Um Stromkosten zu sparen und dabei gleichzeitig den CO2 Ausstoß zu reduzieren fordert die SPD-Fraktion, entsprechend der Erfahrungen vergleichbarer Städte (z.B. Moers) stundenweise die Straßenbeleuchtung in der Nacht abzuschalten. Die Kosten für die Installation der Nachtabschaltung betrugen in Moers rund 180.000 Euro (einmalig). Die Einsparung von Stromkosten belief sich pro Jahr auf rund 125.000 Euro, so dass sich die Maßnahme nach 1,5 Jahren schon amortisierte. Die Einsparungen steigen mit jeder Strompreiserhöhung. In Moers ließ sich dadurch der CO2 Ausstoß um ca. 600 Tonnen pro Jahr verringern.

Dazu bereitet die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag vor, in dem die Verwaltung gebeten wird zu prüfen wie nach dem Muster anderer Städte in Ratingen die Straßenbeleuchtung reduziert werden kann, zum Beispiel durch stundenweise Nachtabschaltung, späteres Einschalten in den Sommermonaten, durch reduzierte Intensität, durch Abschalten jeder zweiten Lampe. Straßenbeleuchtung an sicherheitsrelevanten Orten soll dabei ausgenommen werden.

Zudem soll überprüft werden, ob nicht alle Ampelanlagen in einem Zeitraum vom 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr grundsätzlich abgeschaltet werden könnten (Ausnahme Kreuzungssituationen mit der Straßenbahn).

Sowohl bei der Verkehrssicherheit als auch beim Kriminalitätsaufkommen hat es bei Städten, die nachts zeitweise die Straßenbeleuchtung ausschalten (zum Beispiel Meerbusch oder Rheine), keine Auswirkungen gegeben.

Zudem fordert die SPD-Fraktion angesichts der aktuellen Entwicklung, dass sowohl die Beleuchtung am Radweg an der Fritz-Bauer-Straße wie auch das geplante Illuminationskonzept für die Innenstadt bis auf weiteres zurückgestellt werden.

„In der jetzigen Zeit können und dürfen wir uns solchen Luxus nicht mehr leisten“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Christian Wiglow, „gerade wenn auch parallel darüber nachgedacht wird, die Beheizung von Wohnungen zu senken und Wärmestuben für die vulnerable Gruppen zu schaffen“.

Uwe Ludwig, Sprecher der SPD im Umweltausschuss ergänz: „Weniger Stromkosten, weniger CO2-Ausstoß: Mit einer teilweisen Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung kann Ratingen sparen und einen Beitrag für den Klimaschutz leisten.“

Details: www.moers.de/de/wirtschaft/faq-liste-zur-nachtabschaltung/

Lediglich für zweieinhalb Stunden – und nicht wie vielfach angenommen die komplette Nacht – wird in Moers die Straßenbeleuchtung ausgeschaltet. Ausgenommen sind die Nächte vor Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. 125.000 Euro pro Jahr kann die Stadt dadurch einsparen. Warum geschieht das? Der Rat der Stadt Moers hatte 2012 die Stadtverwaltung beauftragt, vor dem Hintergrund des Nothaushaltes alle Einsparpotenziale aufzuzeigen. Ein konkreter Vorschlag aus der Politik war, die Beleuchtung nachts abzuschalten. Die Verwaltung hat zuvor verschiedene Möglichkeiten geprüft. Dazu gehörten beispielsweise der Einsatz energiesparender Leuchtmittel, das Dimmen von Straßenbeleuchtung, das Abschalten jeder zweiten Leuchte oder die Beleuchtung später einzuschalten und früher auszuschalten. Das Ergebnis war, dass die zeitweise Nachtabschaltung das wirtschaftlichste Mittel ist, um kurzfristig Stromkosten zu sparen. Gleichzeitig ist es umweltfreundlich.

Hintergrundinfos:

Die Straßenbeleuchtung wurde von montags bis freitags zwischen 1 und 3.30 Uhr abgeschaltet. An Wochenenden und Feiertagen blieb die Straßenbeleuchtung komplett an. Fußgängerüberwege und Gefahrenstellen wurden weiter beleuchtet. Weitere Ausnahmen:

· Unfallhäufungsstellen der letzten 5 Jahre wurden dahingehend geprüft, ob schlechte Sichtbeziehungen oder die Übersichtlichkeit ein ausschlaggebendes Kriterium waren. Wenn dies der Fall ist, bleibt die Straßenbeleuchtung sofern vorhanden durchgängig angeschaltet.

· Bahnübergänge, die durch Personen- und Güterverkehr im Regelbetrieb genutzt werden, bleiben durchgängig beleuchtet. Sie sollen frühzeitig für Fahrzeugführer sichtbar sein.

· Bahnunterführungen werden von der Mehrheit als Angstraum empfunden und stellen oft eine Engstelle im Verkehrsnetz dar. Daher bleiben diese durchgängig erleuchtet.

· Angsträume, die als solche im Stadtgebiet bekannt sind wie der Bahnhofsbereich oder der Busbahnhof, bleiben durchgängig beleuchtet.

· Feuerwachen benötigen im Prinzip keine besondere Straßenbeleuchtung. Je nach Lage im Straßenraum, kann eine durchgängige Beleuchtung notwendig sein.

· Krankenhäuser sind durchgängig beleuchtet. Eine Straßenbeleuchtung ist daher nicht erforderlich.

· Fußgängerzonen verfügen über eine Vielzahl von Hindernissen (Pflanzkübel, Sitzbänke) sowie Treppen und Rampen. Bei einer nächtlichen Überprüfung (ca. 2.30 Uhr) konnte festgestellt werden, dass sehr viele Geschäfte durchgängig beleuchtet werden. Eine durchgängige Straßenbeleuchtung ist aus verkehrlicher Sicht nur in besonderen Gefahrenbereichen (Sturzgefahr an Treppen u.ä.) notwendig.

· Kreisverkehre sind bei Dunkelheit oft erst spät als solche zu erkennen und stellen zusätzlich Orientierungspunkte dar. Daher sind diese durchgängig zu beleuchten.

· Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen sind nach Richtlinie durchgängig zu beleuchten.

· An den Licht Signal Anlagen (LSA), die bereits nachts abgeschaltet sind, bleibt die Straßenbeleuchtung durchgängig an. Auch LSA, die aufgrund der Lage erst spät gesehen werden können, bleiben durchgängig beleuchtet. An allen anderen LSA wurde nachts die Straßenbeleuchtung abgestellt.