Bekämpfung der Schwarzarbeit

Am Montag (12. Oktober 2026) haben die Kreispolizeibehörde Mettmann, der Kreis Mettmann, der Zoll sowie die Bundespolizei im Rahmen eines gemeinsamen behördenübergreifenden Schwerpunkteinsatzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zahlreiche Firmen- und Handwerksfahrzeuge und deren Fahrer und Mitfahrer kontrolliert.

Hierbei wurden durch die Kooperationsbehörden diverse Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Ermittlungsverfahren eingeleitet. Teilweise wurden Verwarngelder erhoben.

Im Einsatzzeitraum von 7 Uhr bis 14 Uhr kontrollierten die Behörden auf dem Gelände der Autobahnmeisterei in Ratingen hierbei insgesamt mehr als 100 Fahrzeuge und ihre Insassen.

Das sind die Ergebnisse:

Der Zoll stellte unter anderem Verstöße wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten und Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht (jeweils 4) fest. Hinzu stellten die Einsatzkräfte des Zolls vier Verstöße gegen die Ausweismitführpflicht fest und leiteten drei Verfahren wegen des Verdachts der Arbeitsaufnahme ohne Genehmigung ein. Das Ordnungsamt des Kreises Mettmann leitete seinerseits zwei Verfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Handwerksausübung ein.

Im Rahmen der Kontrollen wurden zudem durch den Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann etliche Verstöße festgestellt – darunter befanden sich zwei Fahrer ohne Führerschein, zwei Fahrer, die unter dem Einfluss von Drogen beziehungsweise Alkohol standen und vier Fahrer, die ihre Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hatten. Ferner stellte der Verkehrsdienst zwei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest und leitete Verfahren gegen die betroffenen Personen ein.

Bei seinen Kontrollen gingen dem Verkehrsdienst zudem auch drei Firmentransporter ins Netz, die derart viele technische Mängel aufwiesen, dass sie nach einer Vorführung beim TÜV stillgelegt werden mussten.

Die Kooperationsbehörden ziehen angesichts der Vielzahl an festgestellten Verstößen eine positive Einsatzbilanz:

Der gemeinsame Einsatz zeigt, wie wichtig die enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden ist. Durch abgestimmte Kontrollen können Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen ebenso aufgedeckt werden wie Gefahren für die Verkehrssicherheit. Ziel ist es, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen, faire Wettbewerbsbedingungen zu fördern und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Gemeinsame Schwerpunkteinsätze leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung geltender Vorschriften und zum Schutz der Allgemeinheit.