Bekämpfung von Umgebungslärm in Ratingen

Bürger Union Ratingen. Die Bürger der Stadt Ratingen sind massiv von sog. Umgebungslärm betroffen, dies nicht nur durch den Straßenverkehr, sondern insbesondere auch durch den Flug- und Bahnverkehr. Die Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG, die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist damit dringend geboten. Durch den Lärmaktionsplan sollen die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt werden. Ziel dieser Planung sollte es sein, den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Da Lärm schon ab 60 Dezibel das Gehör beeinträchtigen, Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann, liegt es in den Händen der Stadt Ratingen, mit Hilfe des Lärmaktionsplanes nicht nur positive Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Lebensqualität zu erzielen, sondern auch die Stadt als Wohn- und Investitionsstandort aufzuwerten.

Entsprechende Konzepte im Straßenverkehr sollten nach Auffassung der Fraktion der Bürger-Union nicht nur die vorgeschlagene Anpassung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge, sondern auch eine Stärkung des ÖPNV beinhalten.

Die geplante Mittelbereitstellung von lediglich 30.000,00 € für Schallschutzfenstermaßnahmen hält die BU bei weitem nicht für ausreichend. Nach Recherche reichen die Mittel, die die Verwaltung vorschlägt, bei einer Förderquote von 87,5% für maximal zwei Einfamilienhäuser oder ein Mehrfamilienhaus pro Jahr aus. Hier müssten nach Auffassung der BU mindestens 150.000 € pro Jahr etatisiert werden, damit eine dringend notwendige und nennenswerte Verbesserung der Lärmbelastung von Bürgerinnen und Bürgern an besonders betroffenen Standorten mittelfristig gelingen kann. Die Fraktion kündigt an, in den nächsten Haushaltsberatungen die Einstellung der erforderlichen Mittel zu beantragen.

Die von der Fraktion gewünschte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange macht erst dann Sinn, wenn ein detaillierter Entwurf zum Lärmaktionsplan mit den oben aufgeführten Ergänzungen den Ratsgremien zur Beratung vorliegt. Der jetzige Entwurf bleibt vage und unkonkret, er beschreibt nur Symptome, ohne belastbare und konkrete Handlungsschritte zu formulieren.

Eine Offenlage zur Bürgerbeteiligung in der jetzt vorliegenden Form würde zu keinen vernünftigen Lösungen im Sinne der Betroffenen führen.

Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Öffentlichkeitsbeteiligung folgende Punkte in einer Ergänzungsvorlage den Ratsgremien zur Beratung vorzulegen:

Eine konkrete Auflistung von Maßnahmen und Umsetzungskonzepten inklusive notwendiger Budgets, jeweils bezogen auf die betroffenen Ortsteile wird erstellt.

Um bei überörtlichen Straßen, Maßnahmen zeitnah und effektiv abwickeln zu können, werden verbindliche Absprachen und Vereinbarungen mit den jeweiligen Straßenlastträgern getroffen und vorgelegt.

Es werden Detailplanungen zur Umsetzung des Schallschutzfensterprogrammes zur Beratung vorgelegt.