Beratung von Unternehmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

In der bundesweiten Aktionswoche vom 28. November bis 2. Dezember möchten die Agentur für Arbeit Mettmann und das jobcenter ME-aktiv auf die Beschäftigungspotenziale von Menschen mit Behinderung aufmerksam machen. Zwei Spezialistinnen beantworten alle Fragen der Unternehmen im Kreis Mettmann täglich von 10 bis 12 Uhr.

Die Agentur für Arbeit Mettmann und das jobcenter ME-aktiv bieten einen umfassenden Service für Unternehmen, die Menschen mit einer Behinderung einstellen möchten. Arbeitgeber, die eine individuelle Beratung und weitere Informationen benötigen, können sich an zwei Expertinnen wenden: Susanne Claus (02104 6962-313) und Angela Flemming (02173 2031-311) beraten Arbeitgeber und unterstützen diese bei der Rekrutierung. Sie erklären, wie ein Arbeitsplatz entsprechend einer Behinderung technisch gestaltet werden und wie die finanzielle Unterstützung dafür aussehen kann. In der Woche vom 28. November bis 2. Dezember sind sie täglich von 10 bis 12 Uhr direkt telefonisch erreichbar.

Hier beispielhafte Fragen, die die beiden Expertinnen regelmäßig beantworten:

Wie wird die Anzahl der Arbeitsplätze für die Ausgleichsabgabe berechnet?
Welche finanziellen Förderungen können Unternehmen bei der Einstellung von Mitarbeitenden oder Auszubildenden erhalten?
Was müssen Unternehmen im Kündigungsschutzverfahren bei schwerbehinderten Mitarbeitenden beachten?
Wieviel Zusatzurlaub steht einem schwerbehinderten Mitarbeitenden zu?
Welche Arbeitsplatzausstattung ist möglich und welche Fördermöglichkeiten gibt es?

„Für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten, haben wir eine ganze Menge zu bieten. Neben der Beratung gibt es fachliche Hilfen und verschiedene finanzielle Förderungen, über die wir noch mehr aufklären wollen.

Menschen mit Handicap werden als Fachkräfte leider oft vergessen und haben noch Schwierigkeiten, auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. Dabei sind sie nicht weniger leistungsfähig. In Zeiten des Fachkräftemangels dürfen Menschen mit körperlicher, kognitiver oder seelischer Einschränkung nicht ausgegrenzt werden, denn diese tragen ebenfalls zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs bei“, so Karl Tymister, Chef der Agentur für Arbeit Mettmann.