Bürger-Union begrüßt die Abschaffung der Straßenbaubeiträge

Ratingen. Die Fraktion Bürger-Union hatte sich stets gegen die in Ratingen erhobenen KAG- Gebühren ausgesprochen, da die Bürger damit unangemessen und teilweise existenzgefährdend mit hohen Straßenbaubeiträgen belastet wurden. „Die jetzige Gesetzesänderung, mit welchem ab 2024 ein Betragserhebungsverbot besteht und damit die Straßenbaubeiträge abgeschafft werden, begrüßt die Bürger-Union ausdrücklich“, so der Fraktionsvorsitzende Rainer Vogt. Und weiter: „Wir hatten jahrelang die Initiative „Straßenbauträge abschaffen“ unter Federführung des Bundes der Steuerzahler NRW, die die Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW, wie in Bayern und Baden-Württemberg gefordert hatten, unterstützt. Die Änderung war lange überfällig“.

Da der Ausgang der politischen Diskussion auf Landesebene jahrelang ungewiss war, hatte die Fraktion sich bereits 2019 für eine Änderung der städtischen Satzung über die Erhebung von Beiträgen ausgesprochen und sich auch damit durchgesetzt. Im Stadtrat wurde die Verwaltung am 19.02.2019 auf Antrag der Bürger-Union beauftragt, eine Satzungsänderung zu erarbeiten, in der die satzungsgemäßen Straßenbaubeiträge jeweils an den untersten Grenzen der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes ausgerichtet werden und die bereits abgeschlossenen, aber noch nicht abgerechneten Maßnahmen Berücksichtigung finden. Doch es passierte nichts.

„Wir haben mehrfach reklamiert, dass die Verwaltung diese mehrheitlich beschlossene Satzung nie erarbeitet hat und hinterfragt, warum nach dem Beschluss Ende 2020 Straßenbeitragsbescheide auf der Grundlage der alten Satzung an Bürger verschickt wurden, so beispielswiese 215 Bescheide an Lintorfer Bürger “ so die 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Lintorfer Ratsfrau Angela Diehl. Und weiter: „Wichtig war uns, nachdem die beschlossene Satzung von der Verwaltung aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht erarbeitet worden war, zu klären, ob die Umsetzung des Beschlusses zu einer Entlastung der Bürger geführt hätte.“

Die Verwaltung hatte hierzu ein verwaltungsrechtliches Gutachten eingeholt, welches zu dem Ergebnis gekommen ist, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung der Beitragssätze der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Herstellung der Anlage ist (s. Vorlage 335/2023). Demnach hat nach der Rechtsauffassung der Verwaltung das Versäumnis der Umsetzung des Ratsbeschlusses keine nachteiligen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger. „Allein der Umstand, dass hierzu ein externes (kostenträchtiges!) Gutachten eingeholt werden musste, zeigt jedoch, dass diese Rechtsfrage keinesfalls eindeutig zu beantworten war“, so der Fraktionsvorsitzende Rainer Vogt. Und weiter: „Die Kritik bleibt: Ratsbeschlüsse sind umzusetzen. Aussitzen ist nie zum Wohle der Ratinger Bürgerinnen und Bürger.“

Die Bürger-Union informiert hierzu wie folgt:

Für Ratingen gilt nach der neuen Gesetzeslage folgende Regelung:

Die ab dem 01.01.2024 geltende Neufassung des § 8 KAG sieht für die ab dem 01.01.2024 beschlossene Straßenbaumaßnahmen keine Beitragserhebung mehr vor. Die Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Ratingen in der Fassung vom 30.03.2004 gilt für bis 31.12.2023 beschlossene Maßnahmen weiter und tritt für ab 01.01.2024 beschlossene Straßenbaumaßnahmen kraft Gesetzesänderung außer Kraft.