Corona-Hilfsprogramm der Stadt Ratingen: Formulare jetzt online

Ratingen. Die neuen Antragsformulare und Merkblätter für das erneuerte und verbesserte Corona-Hilfsprogramm der Stadt Ratingen sind jetzt online. Interessenten gelangen unter www.ratingen.de auf zwei Wegen zu den erforderlichen Dokumenten: erstens über die Corona-Infobox auf der Startseite unter dem Stichwort „Städtisches Hilfsprogramm für Betriebe, Künstler, private Schulen und Vereine“, zweitens über den Menüpunkt „Wirtschaft, Internationales“ in der Hauptnavigationsleiste der Homepage. (Wichtiger Hinweis: Die Vordrucke für Mietzuschüsse werden zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt, da diese Zuschüsse erst nach Auslaufen der Überbrückungshilfe III des Bundes ausgezahlt werden können.)

Der Rat der Stadt hat mit Beschluss vom 23. Februar 2021 das städtische Corona-Hilfsprogramm für Kleinbetriebe, Künstler, private Schulen und Vereine neu aufgelegt und weiterentwickelt. So wird die maximale Zuschusshöhe für Betriebe von 6.000 auf 9.000 Euro erhöht. Die zweckgebundenen Sonderdarlehen für Mietzahlungen werden ebenfalls in Zuschüsse umgewandelt. Auch Betriebe, die bereits 2020 Zuschüsse aus dem städtischen Corona-Hilfsprogramm in Anspruch genommen haben, sind erneut antragsberechtigt, sofern sie in den Monaten Januar bis März 2021 Pandemie-bedingte Umsatzeinbrüche in erheblicher Höhe erlitten haben. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Zuschüsse unabhängig von und somit zusätzlich zu Hilfszahlungen des Bundes gewährt werden.

Das städtische Hilfsprogramm ruht auf drei Säulen.

1. Zuschuss von maximal 9.000 Euro für drei Monate:

Gefördert werden ortsansässige, inhabergeführte Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe, Selbständige, private Schulen und Künstler/innen, und zwar mit dem Ziel, die Angebotsvielfalt, die Versorgungssicherheit, Gesundheit, Bildung und das kulturelle Leben in Ratingen aufrechtzuerhalten. Der Zuschuss dient der mittel- und langfristigen Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit trotz der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und danach. Er wird betriebskostenunabhängig gewährt.

Dafür müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Hauptsitz des Betriebs oder der Schule (bei Künstlern der Wohnsitz) befindet sich in Ratingen; nicht mehr als 35 Vollzeitbeschäftigte; Nachweis von Corona-bedingten Umsatzeinbußen in Höhe von 40 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat im Januar, Februar oder März 2021.

2. Mietzuschüsse von maximal 9.000 Euro für drei Monate:

Diese Hilfen wurden im vergangenen Jahr noch als Darlehen gewährt, nun wurden sie auch in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt. Da diese Zuschüsse aber erst nach Ablauf der Überbrückungshilfe III gewährt werden können, werden Informationen und die Antragsvordrucke zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

3. Hilfen für Vereine:

Auch Vereine mit Hauptsitz in Ratingen können Zuschüsse in Höhe von maximal 9.000 Euro beantragen, sofern sie Umsatzeinbußen (egal, wodurch bedingt) von mindestens 15 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat nachweisen. Die Mietzuschüsse können für Vereine ebenfalls zum Tragen kommen.

Das Programm hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2021. Bis dahin können Anträge zu den Umsatzzuschüssen gestellt werden (die Frist für die Mietzuschüsse wird natürlich abhängig von der Überbrückungshilfe III sein). Die Verwaltung bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ein Antrag gilt erst an dem Datum als „eingegangen“, an dem der vollständig ausgefüllte Antrag und sämtliche erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen.