Coronavirus: Weitere Einschränkungen in Ratingen

Ratingen. Am Dienstag hat die Landesregierung weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Der Stadt Ratingen obliegt es, den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw/coronavirus) umzusetzen. Dieser verfügt die Schließung einer ganzen Reihe von Einrichtungen und die Einstellung zahlreicher Angebote, um das allgemeine Infektionsrisiko mit dem Coronavirus zu senken.

Ganz geschlossen müssen bleiben:

· Spiel- und Bolzplätze

· Kneipen, Cafés, Diskotheken, Clubs, Bordelle

· Theater- und Konzertstätten, Kinos, Museen, Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen

· Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen

· Spielhallen und Wettbüros

· Öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen

Im Einzelhandel wird nach Branche differenziert.
Offen bleiben dürfen (teilweise jetzt sogar sonntags von 13 bis 18 Uhr, dies gilt aber nicht für Ostern).

· Lebensmittelgeschäfte (auch sonntags)

· Wochenmärkte (auch sonntags)

· Abhol- und Lieferdienste (auch sonntags)

· Großhandel (auch sonntags)

· Apotheken (auch sonntags)

· Sanitätshäuser

· Drogerien

· Tankstellen

· Banken und Sparkassen

· Poststellen

· Frisöre

· Reinigungen

· Waschsalons

· Zeitungsverkauf

· Getränkemärkte

· Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte

Die Geschäfte müssen aber Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen (Möglichkeiten zur Hygiene, Steuerung des Zutritts, Vermeidung von Warteschlangen).

Geschäfte aller anderen Branchen müssen schließen.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.

Nicht erlaubt sind

· Busreisen

· jeglicher Sportbetrieb in öffentlichen und privaten Sportanlagen

· Veranstaltungen und Versammlungen (mit wenigen begründeten Ausnahmen)

· Übernachtungen zu touristischen Zwecken

Restaurants und Speisegaststätten dürfen nur von 6 bis 15 Uhr öffnen, zudem müssen sie, ebenso wie Menschen und Hotels bei der Bewirtung ihrer (nicht touristischen Übernachtungsgäste) strenge Auflagen erfüllen (Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Mindestabstand zwischen den Tischen von zwei Metern, Hygienemaßnahmen).