Das ändert sich durch die neue Corona-Schutzverordnung

Ratingen. Nach dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 15. April hat die NRW-Landesregierung die bereits seit dem 22. März gültige Corona-Schutzverordnung in einigen Punkten angepasst. Die sicherlich wichtigste Botschaft ist die, dass das allgemeine Kontaktverbot in der Öffentlichkeit in Kraft bleibt, vorerst bis zum 3. Mai. Auch das allgemeine Abstands- bzw. Schutzgebot bei allen erlaubten Aktivitäten gilt weiterhin. Die neue Verordnung enthält jedoch auch einige Lockerungen im öffentlichen Leben. Hier ein kurzer Überblick, was sich in Ratingen ändert und was nicht:

Stadtverwaltung

Publikumsverkehr in den städtischen Verwaltungsgebäuden ist nach wie vor nur nach Terminvereinbarung möglich. Auch soll der persönliche Besuch grundsätzlich auf die Fälle beschränkt werden, in denen er unbedingt erforderlich ist. Die Kontaktdaten der einzelnen Ämter sind unter www.ratingen.de in der Corona-Infobox aufgelistet.

„Diese Maßnahmen sind weiterhin zwingend erforderlich, um das Risiko einer Infektion für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so weit wie möglich zu senken“, sagt Bürgermeister Klaus Pesch. „Wir haben schon früh entsprechende Vorkehrungen getroffen und befinden uns in vollem Einklang mit den jüngsten Corona-Arbeitsschutzrichtlinien des Bundes-Arbeitsministeriums.“ Neben dem kontrollierten Publikumsverkehr gehören dazu – und ein paar Beispiele zu nennen – arbeitsorganisatorische Maßnahmen, die gewährleisten, dass der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern vom Grundsatz her eingehalten werden kann, die räumliche Trennung (Dislozierung) von Teams in der kritischen Infrastruktur (Feuerwehr, Müllabfuhr etc.) und die Beschaffung bzw. Konstruktion von insgesamt 200 Trennscheiben für Bereiche mit Besucherkontakten. „Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir zahlreiche Schutzmaßnahmen über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten müssen“, sagt Bürgermeister Pesch.

Bürgerbüro

Besondere Schutzmaßnahmen sind im Bürgerbüro erforderlich. Dort werden alle Angelegenheiten bis auf Weiteres ausschließlich nach Terminvergabe (bevorzugt online unter www.ratingen.de unter Onlinedienste, ansonsten Telefon 550-3222 oder 550-3232) bearbeitet. Auch müssen Wartebereiche und Laufwege so geregelt werden, dass der Abstand von 1,5 Metern gewährleistet wird.

Um das Besucheraufkommen zu verringern und gleichzeitig die Arbeitsleistung zu erhöhen, wird ab nächste Woche ein besonderer Service angeboten: Fertige Dokumente wie Personalausweise und Reisepässe müssen nicht abgeholt werden, sondern werden den Bürgerinnen und Bürgern nach Hause zugestellt. Dafür wird das Team des Bürgerbüros durch Kräfte aus anderen Bereichen der Verwaltung verstärkt, deren eigentliche Aufgabenbereiche zurzeit ruhen oder deutlich reduziert sind. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich um nichts kümmern, der Kontakt wird von der Verwaltung aus aufgenommen.

Büchereien und Archiv

Das Stadtarchiv an der Mülheimer Straße 47 wird in der kommenden Woche wieder geöffnet (Terminvereinbarung unter Telefon 550-4191). Die Stadtteilbibliotheken in Ratingen-West, Lintorf, Hösel und Homberg sollen ebenfalls noch im Laufes des Monats April öffnen. Dort müssen noch besondere Vorkehrungen zum Infektionsschutz vorgenommen werden. Das Medienzentrum bleibt wegen Renovierungsarbeiten voraussichtlich bis Ende Juni geschlossen. Diese waren ohnehin geplant (allein schon, um das provisorische Bürgerbüro während der Zeit des Rathausneubaus zurückzubauen), nun bot sich während der Corona-Schließung eine günstige Gelegenheit, damit anzufangen.

Schadstoffmobil

Das zwischenzeitlich stillgelegte Schadstoffmobil hat seinen Betrieb bereits wieder aufgenommen. Allerdings steht es samstags von 9 bis 12 Uhr nicht, wie früher, am Zentralmateriallager in Tiefenbroich, sondern vorläufig auf dem Parkplatz des Sportplatzes Keramag, Götschenbeck 1a. Die nächsten Termine an anderen Orten sind: 8. Mai am Sportplatz Füstingweg in Homberg und 22. Mai an der Matthias-Claudius-Schule am Mintarder Weg in Breitscheid.

Kitas

Die Kitas bleiben vom Grundsatz her geschlossen. Die Notversorgung, die seit Beginn der Schutzmaßnahmen im März für Eltern angeboten wird, die in so genannten systemrelevanten Berufen arbeiten, soll demnächst auf gewisse andere Berufe erweitert werden. Genaueres dazu wird mitgeteilt, sobald die entsprechenden Konkretisierungen seitens der Landesregierung vorliegen.

Schulen

Regulärer Unterricht findet bis zum 3. Mai nicht statt. Abschlussprüfungen können und sollen jedoch durchgeführt werden. Auch können die Schulen für Schüler der Abschlussjahrgänge Vor-Ort-Angebote zur Vorbereitung auf die Prüfungen einrichten. Da im Vorfeld eine weiter gehende Wiederöffnung der Schulen zu erwarten war, hatte die Stadt Ratingen als Schulträger bereits alle Vorkehrungen getroffen, um Unterricht in ihren Schulgebäuden zu ermöglichen. Für die Organisation des Unterrichts sind die Schulen selbst verantwortlich, allerdings hatte Bürgermeister Klaus Pesch und die Schulleiter auf einer gemeinsamen Konferenz am 14. April einvernehmlich ein Bündel an Vorkehrungen vereinbart, vor allem im Hinblick auf Hygiene.

Einzelhandel

Die größten Veränderungen gibt es nächste Woche im Einzelhandel. Die meisten Geschäfte dürfen wieder öffnen, wenn sie entsprechende Schutzvorrichtungen nachweisen können. Öffnen dürfen grundsätzlich alle Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern. Bei größeren Geschäften wird nach Branchen unterschieden. Neben den bisher schon erlaubten (Lebensmittel, Baumärkte etc.) dürfen jetzt auch Buchhandlungen, Einrichtungshäuser, Auto- und Fahrradhändler sowie der Baby-Fachhandel öffnen, auch wenn die Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter misst. Der städtische Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Schutzvorschriften weiterhin konsequent überwachen.

Spielplätze und Gastronomie weiter geschlossen

Ansonsten bleibt bis zum 3. Mai alles so, wie es jetzt ist. Das heißt: Spiel- und Bolzplätze, gastronomische Betriebe wie Kneipen, Restaurants, Cafés, Diskotheken, Clubs, Bordelle, Theater- und Konzertstätten, Kinos, Museen, Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen, Spielhallen und Wettbüros bleiben geschlossen. Auch Friseure dürfen (noch) nicht öffnen, ebenso wenig wie ähnliche Dienstleister, die aufgrund ihrer Tätigkeit keinen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kunden halten können (Nagelstudios, Tätowierer, Massagesalons).