Entlastung von Wohngrundstücken bei der Grundsteuer B

Ratingen. In der Sitzung am 18.10.2024 hat der Rat der Stadt Ratingen beschlossen, differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B einzuführen, und zwar 450% für Wohngrundstücke und 710% für Nichtwohngrundstücke. Damit hat der Vorstoß der Bürger-Union verhindert, dass die Nutzerinnen und Nutzer von Wohngebäuden mit einem zukünftigen Hebesatz von 510% über Gebühr belastet werden. Diesen einheitlichen Hebesatz hatte die Verwaltung zunächst vorgeschlagen.

Rainer Vogt, Fraktionsvorsitzender der Fraktion der Bürger-Union erklärte dazu: „Mieterinnen und Mieter und Nutzerinnen und Nutzer von selbstgenutztem Wohneigentum sind ohnehin schon so stark belastet, dass dies kaum tragbar ist. Die Nebenkosten sind mittlerweile zur zweiten Miete geworden. Es war und ist uns eine Herzensangelegenheit, jede Gelegenheit wahrzunehmen, die Belastung von Wohnen zu dämpfen. Das ist uns mit gesplitteten Hebesätzen gelungen.“

Angela Diehl, 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende ergänzte: „Wir freuen uns, dass der Bürgermeister eine Satzungsänderung mit differenzierten Hebesätzen vorgelegt hat. Vielleicht hat unser Aufruf im Hauptausschuss, die Priorität auf die Bürgerinteressen zu legen und etwas mutiger zu sein überzeugt. So konnten wir eine nochmalige Mehrbelastung von Bürgerinnen und Bürgern verhindern.“

Dr. Michael Krömker, Jurist und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, ging auf die rechtlichen Unwägbarkeiten ein: „Richtig ist, dass umstritten ist, ob differenzierte Hebesätze verfassungsrechtlich zulässig sind. Mit den Argumenten für und wider haben sich Verwaltung und Fraktionen auf der Grundlage umfangreicher Gutachten intensiv auseinandergesetzt. Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass die besseren Argumente für die Zulässigkeit differenzierter Hebesätze sprechen. Diese Auffassung wird auch vom NRW-Finanzministerium unterstützt.“