Falschparker im Visier: Erneute Testfahrt von Feuerwehr und Ordnungsamt

Ratingen. Der zweite Anlauf war schon besser und lässt hoffen: Nach einer erneuten abendlichen Testfahrt von Feuerwehr und Ordnungsamt durch Wohngebiete registrierten die „Tester“ ein verbessertes Parkverhalten und weniger Verstöße.

Die Fahrt fand am vergangenen Dienstag (12. März) durch den Stadtteil Ratingen West statt. Um 19 Uhr war die Freiwillige Feuerwehr Tiefenbroich, die auch für West zuständig ist, mit einem Löschfahrzeug ausgerückt. Begleitet wurde sie vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und einer Mitarbeiterin der Verkehrsplanung. Wie bereits bei der Testfahrt im September 2018 in Lintorf zielte die Aktion auf Falschparker, die das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen oder Fahrzeugen der Abfallbeseitigung erschweren. In den Blickpunkt wurden dabei sowohl eng bebaute Wohnviertel als auch Bereiche vor Hochhäusern genommen.

Im Ergebnis der zweiten Testfahrt stellten die Teilnehmer positiv fest, dass eine Durchfahrt in den engeren Straßen wie z.B. in der Grachtensiedlung oder im Bereich zwischen Grüner See und Felderhof weitgehend problemlos möglich war. Es gab allerdings leider auch wieder nicht so schöne Vorkommnisse. Fassungslos war beispielsweise der Einsatzleiter des Löschzuges Tiefenbroich, Brandmeister Emanuel Stellet, dass parkende Autos die Feuerwehrbewegungszone vor den Hochhäusern Berliner Straße 48 bis 52 blockierten: „Ich bin entsetzt, wie leichtfertig die Mieter durch das Abstellen ihrer Pkw im Brandfall ihre eigene Rettung erschweren.“ Wichtige Zeit für die Rettung von Menschen aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage gehe verloren und ein wirkungsvoller Löschangriff sei so nicht möglich. Bequemlichkeit könne nicht zu Lasten und zum Schaden der Mitbewohner ausgelebt werden.

Ein besonders dreister Verstoß wurde an der Magdeburger Straße geahndet. Hier war eine Sperrbake geöffnet worden, um Fahrzeuge innerhalb der Feuerwehrzufahrt zu parken. Was viele Autofahrer nicht wissen, ergänzt der Abteilungsleiter Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Ratingen, Brandrat Joachim Herbrand: „Das Abstellen von Fahrzeugen in Feuerwehrbewegungszonen oder vor Feuerwehrzufahrten kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Denn auf privatem Grund gilt die Landesbauordnung. Wer hier Vorschriften missachtet und auf Feuerwehrbewegungszonen sein Fahrzeug abstellt, handelt vorsätzlich oder fahrlässig.“

Alle verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge in den Feuerwehrzonen wurden von den Haltern zügig entfernt, nachdem die Feuerwehr mit dem Martinshorn auf sich aufmerksam gemacht hatte. So konnten sie noch rechtzeitig dem Abschleppwagen „entkommen“.

Im Laufe der rund zweistündigen Aktion in West wurden 14 Verwarnungen ausgesprochen, davon sieben allein in der Feuerwehrbewegungszone vor den Häusern Berliner Straße 48 bis 52. Ein Fahrzeug, das in der Feuerwehrzufahrt Am Haarbach parkte, wurde abgeschleppt.

Bei einer vergleichbaren Aktion im September 2018 in Lintorf wurden 35 Verwarnungen erteilt und ebenfalls ein Fahrzeug abgeschleppt. Das Durchkommen in den engeren Straßen war damals deutlich erschwert.

Der für das Ordnungsamt zuständige Beigeordnete Harald Filip, der ebenfalls an der Testfahrt teilnahm, zeigte sich daher vorsichtig optimistisch: „Es ist gut möglich, dass die geringere Anzahl an Verwarnungen bei der Testfahrt in West auf den erweiterten Einsatz des KOD in allen Stadtteilen und auch in den Abendstunden zurückzuführen ist. Wir werden dies sehr genau prüfen und in jedem Fall solche gemeinsamen Aktionen mit der Feuerwehr in geringen Abständen wiederholen. Es ist wichtig, die Bevölkerung für das Thema immer wieder zu sensibilisieren, damit die Einsatzkräfte im Ernstfall überall freie Fahrt haben.“