Flughafen Düsseldorf – Zu viele Flugbewegungen nach 22 Uhr

Ratingen/Düsseldorf. Die Auswertungen der Bürger gegen Fluglärm zu den Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf decken regelmäßig Missstände auf, die eigentlich das Verkehrsministerium, das für die Aufsicht zuständig ist, veranlassen müsste, dort einzuschreiten. Es passiert aber seit Jahren: NICHTS!

Einige Beispiele:

Die Anzahl der Flüge bewegte sich im Sommer zwischen 30% und 35% unter dem Vor-Corona-Niveau. Die nächtlichen Verspätungen überschritten das Niveau zum Teil aber erheblich. So wurden die nach der Betriebsgenehmigung erlaubten 33 Landungen in der Stunde 22-23 Uhr selbst im Durschnitt zum Teil deutlich überschritten, sowohl in der Menge (im August bis zu 45) als auch zeitlich (regelmäßig bis 24 Uhr). In allen Sommermonaten ab Juni gab es nur eine einzige Nacht, die regelkonform ablief, also keine Starts nach 22 Uhr und keine Landungen nach 23 Uhr hatte.
Die bestehende Nachtflugregelung führt sogar dazu, dass für Anwohner unter dem Landeanflug die erste Nachtstunde die lauteste Stunde des gesamten Tages ist, denn die über Tag teilweise erlaubten 45 Flugbewegungen verteilen sich auf Starts und Landungen, nach 22 Uhr darf aber nur gelandet werden. Langfristig müssen die Landungen nach 22 Uhr daher komplett verboten werden.
Airlines nutzen aus, was nicht ausdrücklich verboten ist. Airlines benehmen sich teileise wie in Wildwest, das Verkehrsministerium ist und bleibt untätig. Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) wird alle Hände voll zu tun haben, um die sehr flughafenfreundliche Abteilung seines Hauses auf Vordermann zu bringen. In der Herbstferien droht das nächste Chaos. Ausbaden müssen es Anwohner und Passagiere.

Der Konstruktionsfehler der Betriebsgenehmigung aus dem Jahre 2005 ist offenkundig: Wenn 33 Landungen nach 22 Uhr geplant werden dürfen, dann genügt bei einer Maximalkapazität von 33 Landungen eine einzige Verspätung aus der Vorstunde, um zusätzlich zu den nicht in der Verantwortung des Flughafens liegenden Verspätungen (z.B. durch zu knappe Umlaufplanungen, fehlende Lotsen, knapper Luftraum usw.) weitere Verspätungen zu erzeugen. Randbemerkung: Nach 22 Uhr darf nur die Haupt-Landebahn benutzt werden, eine Mitbenutzung der zweiten Ersatzbahn ist nachts vertraglich ausgeschlossen. Daher müssen die erlaubten 33 Landungen umgehend reduziert werden, mindestens auf vorherigen 25. Zudem müssen die anderen Verspätungsursachen wirksam bekämpft werden. Dies kann nur durch eine drastische Verschärfung der Nachtflugbestimmungen geschehen, eine Maßnahme, die in Frankfurt oder Hamburg längst greift. Warum benachteiligt man die Anwohner in Düsseldorf?

Die Auswertungen zu den Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf der Bürger gegen Fluglärm finden Sie unter: https://bgf-ev.de/download-category/auswertungen/