Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung 2019

Kreis Mettmann / Berlin – Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Forderung des BVMW aufgegriffen und die Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2019 um ein halbes Jahr bis zum 31.08.2021 verlängert. Entsprechend fallen in diesem Zeitraum keine Nachzahlungszinsen an. Nach bisheriger Regelung müssten Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 bis spätestens Ende Februar beim Finanzamt einreichen. Dies ist vielfach gefährdet, da SteuerberaterInnen durch die Beantragung von Corona-Hilfen stark belastet sind und bei der Steuererklärung leicht in Verzug geraten können.

„Dies ist ein großer Erfolg unserer hartnäckigen politischen Arbeit für den Mittelstand. Unserer Forderung zur Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung um ein halbes Jahr ist man in Berlin nun nachgekommen. Das hilft vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in dieser herausfordernden Zeit,“ so Alexandra Rath, Leiterin des Kreisverbandes Düsseldorf und Kreis Mettmann des BVMW. „Strafzinsen werden nicht erhoben und ebenfalls verlängert wurden die Stundungsmöglichkeiten. Aufgrund der Corona-Krise negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige können bei ihrem Finanzamt bis zum 31.3.2021 einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen laufen dann laut BMF längstens bis zum 30.6.2021.“