Gemeinsam gegen Abzocke

„Mir passiert so etwas nicht. Ich passe auf“, glauben viele Leute und ehe sie sich versehen, ist es doch geschehen. Sie haben eine überteuerte Teppichreinigung in Auftrag gegeben, haben unbeabsichtigt einen neuen Handyvertrag abgeschlossen oder sind auf einen dubiosen Schlüsseldienst hereingefallen. Mit immer neuen Arten von Lügen und Täuschungen konfrontieren immer dreistere Betrüger arglose Menschen an Telefon oder Haustür. Sie geben sich als vermeintliche Handwerker, Versicherungsvertreter oder sonst wer aus und versuchen den Opfern eine Unterschrift zu entlocken, obwohl die Betroffenen die aufgedrängten Verträge gar nicht wollen.

Auch die Teilnehmer der Informationsveranstaltung “Gemeinsam gegen Abzocke am Telefon und an der Haustür“, zu der die AWO Angerland in Kooperation mit dem Aktivtreff 60plus der evangelischen Kirche in Lintorf eingeladen hatte, wussten von einigen Vorfällen zu berichten. So erzählte beispielsweise eine Teilnehmerin von dem telefonischen Versprechen eines Reisegewinnes und eine andere, dass sie aufgefordert wurde, angeblich noch nicht bezahlte Rechnungen ihres verstorbenen Vaters zu begleichen. Beide sind zum Glück nicht auf die Betrügereien hereingefallen.

Referent Hans Bongen, ein ehrenamtlich tätiger Verbraucherscout der Verbraucherzentrale NRW erklärte den Anwesenden, wie sie sich schützen können, wenn ein Fremder ungefragt auf den ersten Blick nützliche oder notwendige Verträge oder Dienstleistungen mit mitunter zweifelhaften Geschäftspraktiken und Überrumplungstaktiken anbietet. Zunächst ging er auf unseriöse Anrufer ein, die am Telefon Verträge aufschwatzen wollen, dann auf den ungebetenen „Besuch“ an Haus- oder Wohnungstür. Am besten sei es, sich erst gar nicht auf Diskussionen einzulassen und sofort aufzulegen bzw. den “Besucher“ erst gar nicht hereinzulassen. Steht der vermeintliche Vertreter dann doch einmal im Flur oder Wohnzimmer, ist äußerste Achtsamkeit geboten. “Seien Sie vorsichtig, bei dem, was sie sagen und was sie unterschreiben. Schließen sie niemals voreilig Verträge ab, lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Hinterfragen sie kritisch die Angebote und erkundigen Sie sich nach Alternativen. Lassen sie sich die Unterlagen zur Prüfung aushändigen und lesen Sie sie genau durch“, riet er ihnen.

Die Teilnehmer lernten in dem knapp zweistündigen Vortrag aber auch, dass dem Verbraucher, wenn er dann doch einmal überrumpelt wurde und sich über den Tisch gezogen fühlt, in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung bleibt. Bei Unsicherheit oder Unklarheiten helfen die Verbraucherzentralen oder ein Rechtsbeistand, denn nicht immer ist ein Widerruf möglich, und in manchen Fällen ist es entscheidend, wie ein entsprechender Widerruf formuliert wird.