Hundesteuer wird fällig

Ratingen. Das Amt für Finanzwirtschaft weist darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2021 am 1. Juli fällig wird. Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird um rechtzeitige Überweisung unter Angabe des Kassenkontos gebeten. Um Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollte auf pünktliche Zahlung geachtet werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus dem Jahresbescheid vom 15.01.2021 bzw. aus einem evtl. später ergangenen Bescheid.

In diesem Zusammenhang wird auf die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens hingewiesen. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird die Steuer frühestens zum Fälligkeitstermin abgebucht. Außerdem wird immer der richtige Betrag gezahlt, auch wenn sich die Höhe der Abgaben ändert. Das Ausstellen von Überweisungen/Schecks oder die Änderung von Daueraufträgen entfallen genauso, wie zusätzliche Wege oder Portokosten. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist kein Risiko verbunden. Einer Abbuchung kann innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Das Geldinstitut wird eine Wiedergutschrift durchführen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht unter www.ratingen.de als PDF-Datei zur Verfügung und kann bei Bedarf ausgedruckt werden.

In der nächsten Zeit wird das Amt für Finanzwirtschaft im gesamten Stadtgebiet vermehrt Hundesteuerkontrollen durchführen. Die Aktionen erfolgen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Hundeführende müssen zudem damit rechnen, dass Hunde ohne Steuermarke auch dem Außendienst des Ordnungsamtes auffallen werden. Bei Hundehalterinnen und Hundehaltern, die keine gültige Steuermarke vorzeigen können, wird überprüft, ob der Hund zur Steuer angemeldet ist. Bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro je Hund.