Illegales Autorennen gestoppt

Heiligenhaus / Velbert – Am späten Montagabend des 25.02.2019, gegen 22.35 Uhr, beobachtete eine zivile Streifenwagenbesatzung der Polizei zwei PKW, die mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Velberter Straße (B 227) in Heiligenhaus in Fahrtrichtung Velbert-Mitte unterwegs waren. Die Beamten entschlossen sich deshalb den zwei auffälligen Fahrzeugen zu folgen. Auf Velberter Stadtgebiet wendeten die beiden Fahrzeuge an der Kreuzung Heiligenhauser Straße (B 227) / Zur Sonnenblume, um dann zunächst mit nur leicht erhöhter Geschwindigkeit zurück in Richtung Heiligenhaus und dort weiter über die Pinner Straße in Richtung Stadtmitte zu fahren.

In Höhe der Kreuzung Pinner Straße (B 227) / Auffahrt A44 stoppten die zwei PKW dann vor Rotlicht zeigender Ampel nebeneinander auf den zwei in gleicher Richtung verlaufenden Fahrspuren der Bundesstraße. Beim Phasenwechsel auf Grünlicht starteten die zwei PKW dann klar erkennbar ein Beschleunigungsrennen gegeneinander. Der schwarze Fiat 500 Abarth auf der rechten, ein roter VW Passat Variant auf der linken Fahrspur wurden stark beschleunigt und rasten mit deutlich mehr als 100 km/h in Richtung Innenstadt, obwohl dort durch deutliche Beschilderung nur 50 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind. Der Charakter eines illegalen Autorennens wurde dabei durch die starke Beschleunigung der beiden Fahrzeuge, deren hörbar hochtourigen Motorgeräusche und deutliche Lastwechselreaktionen der PKW beim Schalten sowie einem schnell wachsenden Abstand zum verfolgenden Zivilwagen der Polizei eindeutig erkennbar.

An der Kreuzung Pinner Straße / Dieselstraße mussten beide PKW wieder vor Rotlicht zeigender Ampel stoppen. Als die Anlage dann aber auf Grünlicht wechselte, wiederholte sich das vorherige Verhalten und die zwei Fahrzeugführer begannen erneut ein erkennbares Beschleunigungsrennen mit überhöhter Geschwindigkeit gegeneinander, bis sich die Fahrstrecke der zwei Fahrzeuge an der Abtskücher Straße trennte.

Der vom Zivilwagen verfolgte VW konnte dann auf der Westfalenstraße gestoppt und kontrolliert werden. Am Steuer saß ein 30-jähriger Velberter, der sein gefährliches und verkehrswidriges
Fahrverhalten auf Vorhalt sofort einräumte. Der in die Abtskücher Straße abgebogene Fiat Abarth und dessen Fahrer konnten von einer frühzeitig in die Fahndung eingeschalteten Streifenwagenbesatzung der Heiligenhauser Polizei nur wenige Minuten später an der Wohnanschrift des schnell identifizierten 22-jährigen Heiligenhausers angetroffen werden, der die Vorwürfe bestritt und gegen alle folgenden Maßnahmen der Polizei Widerspruch einlegte.

Die Polizei leitete Strafverfahren (§315d StGB) gegen die beiden miteinander bekannten Fahrzeugführer ein. Die Führerscheine und auch beide Fahrzeuge der Beschuldigten wurden von der Polizei sofort sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Parallel dazu untersagten die Beamten beiden Männern mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres ausdrücklich jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen.

— Hinweis zum Thema  —

Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.

Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt. Im Zusammenhang mit illegalen Kraftfahrzeugrennen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 gegen 335 Raser ermittelt.

Es stellt sich die Frage, sollte man Verkehrsteilnehmern die sich so rücksichtslos verhalten, überhaupt noch die Fahrerlaubnis zurückgeben?