Kreis Mettmann: Corona-Schutzmaßnahmen treten wieder in Kraft

KREIS METTMANN. In NRW gilt bereits seit Montag die landesweite Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35). Nachdem die Inzidenz im Kreis Mettmann am Sonntag (25. Juli) ebenfalls acht Tage in Folge über 10 lag, gilt hier ab Dienstag (27. Juli) nun auch die lokale Inzidenzstufe 1.

Das bedeutet, dass einige Beschränkungen, die in der Inzidenzstufe 0 weggefallen waren, nun wieder aufleben:

· Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt.

· Generelle Maskenpflicht in Innenräumen:
Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

· Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.

· Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.

· In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

· Partys und vergleichbare Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

· Der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen ist wieder (bis zum 27. August) untersagt.
Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für bis zu 250 Personen öffnen, sofern negative Testnachweise vorliegen.

· Gruppenangebote in der Kinder- und Jugendarbeit sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich

· Sport
Kontaktsport innen und außen ist mit bis zu 100 Personen möglich. Negativtestnachweis und Rückverfolgung sind erforderlich.
Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) ist innen mit bis zu 15 Personen erlaubt (Negativtestnachweis und Rückverfolgung).
Wenn die Landesinzidenzstufe 1 gilt, ist der Sport ohne Negativtestnachweis zulässig, ggf. mit Mindestabstand.
Außen sind bis zu 25.000 Zuschauer erlaubt (max. die Hälfte der Kapazität). Bei mehr als 5.000 Zuschauern ist ein Negativtestnachweis und ein genehmigtes Konzept erforderlich.
Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) erlaubt, sofern negative Testnachweise, ein Sitzplan sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.

· Kulturelle Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Außen sind mehr als 1.000 Personen erlaubt, wenn ein genehmigtes Konzept vorliegt.
Wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt: Veranstaltungen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder mit Mindestabstand und ohne Testnachweis erlaubt. Mehr als 1.000 Personen sind erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.

· Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

Alle Regeln kann man hier nachlesen:
www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw