Neuauflage Corona-Hilfsfonds der Stadt Ratingen

Die Fraktion der Bürger Union beantragt, kurzfristig das städtische Corona-Hilfsprogramm aus den Monaten Juli bis September 2020 neu aufzulegen. Der Kreis der potenziell Begünstigten soll hierbei genau wie die Fördermodalitäten und die Höhe der monatlichen Maximalförderung von 2000 Euro je Antragssteller unverändert gelten. Als Förderzeitraum sollen die Monate Februar bis April 2021 gelten, als Bemessungsgrundlage soll der erlittene Umsatzverlust des Monats Januar 2021 herangezogen werden. Die im Haushalt überplanmäßig bereitzustellenden Mittel sollen 1 Mio. Euro betragen. Die Deckung erfolgt hierbei über die nicht verausgabten Restmittel aus zuvor genannten Corona Hilfsprogramm aus 2020 (ca. 2,8 Mio. Euro).

Das vom Rat im Mai 2020 beschlossene städtische Corona- Hilfsprogramm ist zwar vom Mittelabfluss nur zu etwa 20 % abgerufen worden, hat aber vielen ortsansässigen Gastronomen, Einzelhändlern, Solokünstlern und antragsberechtigten Dienstleistern bei ihrer Existenzsicherung nach dem 7- wöchigen Lockdown im Frühjahr 2020 sehr geholfen.

Nach vorübergehender Verbesserung der geschäftlichen Gesamtsituation sind die betroffenen Betriebe durch den seit November 2020 aufgrund der Corona Pandemie erneut verhängten Lockdown mittlerweile in einer existentiell außerordentlich bedrohlichen Lage. Während die sog. November-, und Dezemberhilfen für die unter der Zwangsschließung leidenden Unternehmen relativ großzügig bemessen waren, ist die ab Januar 21 geltende Überbrückungshilfe III unseres Erachten nach für viele Betriebe nicht auskömmlich und nicht dazu geeignet, die wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Die in den vergangenen Wochen zu beobachtenden Betriebsschließungen, in erster Linie von Filialisten in Ratingen sind bedauerlich, in ihrem Ursprung jedoch nicht unbedingt ausschließlich Corona bedingt. Nichtsdestotrotz gilt es nunmehr verstärkt die für den Einzelhandelsstandort Ratingen so wichtigen inhabergeführten Geschäfte, gastronomischen Betriebe und Dienstleister zu unterstützen, um eine weitere Erosion am Standort zu verhindern.