Neuausschreibung des Projekts Freizeitgelände Blauer See

Die Fraktionen der CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, Bürger Union, SPD, FDP und Die Partei sprechen sich geschlossen für die Neuausschreibung des Projekts Freizeitgelände Blauer See mit Umweltbildungszentrum und Gastronomie aus.

Der Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses am 27. April 2023, das Verhandlungsvergabeverfahren der Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen für die Planung der Freianlage Blauer See und des Umweltbildungszentrums aufzuheben, hatte ausschließlich vergaberechtliche Gründe.

Bei einem Verstoß gegen das Vergaberecht können der Bewilligungsbescheid versagt bzw. auch nachträglich die Fördermittel zurückgefordert werden. Insbesondere spätere Prüfungen des Landes- oder Bundesrechnungshofs könnten dazu führen, dass Fördergelder (immerhin z.Zt. geplant 6,2 Mio. Euro) in Millionenhöhe zurückgezahlt werden müssten. Auch eine Gefährdung aller Fördergelder im Rahmen des INTEK-Programms kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Rechtsunsicherheiten bei dem aktuellen Verhandlungsvergabeverfahren sind auch nach den Stellungnahmen der städtischen Anwälte aber auch nach Auffassung der gesamten Verwaltungsspitze zu groß gewesen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedenken und den detaillierten Ausführungen der Verwaltung ist der Rat der Stadt Ratingen einstimmig der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, das Vergabeverfahren aufzuheben.

Die Aufhebung des Verfahrens aus formalrechtlichen Gründen bedeutet aus Sicht der unterzeichnenden Fraktionen aber nicht das Aus für die Planungen zur notwendigen Erneuerung des Areals Blauer See. Die Fraktionen bekennen sich ausdrücklich zu den bereits vorliegenden Planungsergebnissen aus dem ersten Vergabeverfahren.

Nach dem Beschluss im Bau- und Vergabeausschuss fordern die Fraktionen die Verwaltung jetzt auf, umgehend eine gesonderte Ratsvorlage zum Zeitplan einer erneuten Vergabe zu erstellen, um einen weiteren Zeitverlust bei der Realisierung des Gesamtvorhabens zu vermeiden. Denn die eng gesetzten Fristen der Fördergeldgeber erfordern ein zeitnahes Handeln der Verwaltung, um Fördergelder sicherzustellen.

Auch die am ersten Verfahren teilnehmenden Büros können sich am neuen Verfahren grundsätzlich beteiligen. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob Urheberrechte von den bisher am Wettbewerb teilnehmenden Büros erworben werden müssen bzw. können. Die bisherigen Grundlagen zur Ausschreibung des aufgehobenen Verhandlungsvergabeverfahrens können somit zeitsparend verwendet werden.

Des Weiteren ist eine enge Abstimmung mit der Bezirksregierung im weiteren Planungsverfahren aus Sicht der Fraktionen erforderlich, um eine spätere Beanstandung durch die Bezirksregierung zu vermeiden.

Die Standorte des Freizeitgeländes, des UBZ und der Gastronomie sollte einvernehmlich im Vorfeld festgelegt und als Vorgabe in das neue Verfahren eingebracht werden.

Zudem soll die enge Begrenzung der zu beplanenden Flächen – wie im vorhergehenden Verfahren vorgenommen – aufgehoben werden.

Auf Grund der knappen Planungsressourcen bitten die Fraktionen die Verwaltung zu prüfen, ob ein externer Projektsteuerer eingesetzt werden sollte.