Neue Kassen- und Bonpflicht drohen den Einzelhandel zusätzlich zu belasten

Der Handelsverband NRW fordert praxistaugliche Regelungen und spürbaren Bürokratieabbau statt neuer Kosten für die Unternehmen.

Die geplanten Neuregelungen zur Kassen- und Belegausgabepflicht stoßen im Einzelhandel auf Kritik. Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) warnt vor zusätzlichen Investitionskosten und bürokratischem Aufwand und fordert die Bundesregierung auf, die Vorhaben zu überarbeiten und ihre Entlastungsversprechen einzulösen.

Konkret plant die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2028 eine verpflichtende digitale Belegausgabe sowie eine generelle Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz. Damit drohen insbesondere kleineren Handelsunternehmen zusätzliche Kosten für die Anschaffung oder Umrüstung ihrer Kassensysteme. Die geplante Kassenpflicht könnte zudem Betriebe erfassen, die nur geringe Barumsätze erzielen und kein erhöhtes Risiko für Kassenmanipulationen aufweisen.

„Gerade die mittelständisch geprägte Handelslandschaft in Nordrhein-Westfalen braucht verlässliche Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie – nicht immer neue technische Anforderungen und zusätzliche Investitionen. Wer den Einzelhandel stärken will, muss die Unternehmen entlasten und ihnen mehr Freiräume für ihr Geschäft geben“, erklärt Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen.

Besonders widersprüchlich ist aus Sicht des Handels die geplante digitale Bonpflicht: Im Koalitionsvertrag war die vollständige Abschaffung der Bonpflicht vereinbart worden. Eine verpflichtende digitale Belegausgabe würde diese Zusage nicht erfüllen, sondern lediglich die Form des Belegs verändern. Auch bei der Kassenpflicht fordert der Verband mehr Augenmaß, eine Orientierung am tatsächlichen Umfang der Barumsätze und angemessene Ausnahmen.

„Der Handelsverband unterstützt das Ziel, Steuerbetrug und Manipulationen an Kassensystemen zu verhindern. Neue Pflichten müssen jedoch verhältnismäßig sein und dürfen nicht flächendeckend zusätzliche Belastungen für ordnungsgemäß arbeitende Unternehmen schaffen. Politische Entlastungsversprechen müssen auch im betrieblichen Alltag der Händler ankommen“, so Achten.