Die Novelle des StVG verankert die Ziele Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung neu neben den bisherigen Zielen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Gesetz. Damit legt die Novelle eine Grundlage dafür, dass Kommunen in Zukunft mehr Entscheidungen für ihren Verkehr vor Ort treffen können. Sie erhalten mehr Spielräume bei Tempo 30: So können zum Beispiel Lücken zwischen bestehenden Tempo 30 Strecken (jetzt 500 statt bisher 300 Metern) geschlossen werden. Außerdem kann Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen nun auch bei Zebrastreifen, hochfrequentierten Schulwegen oder Spielplätzen erleichtert angeordnet werden.
Dazu Ophelia Nick, GRÜNE Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Mettmann: „Ich freue mich sehr über den Beschluss des Straßenverkehrsgesetz im Bundestag und Bundesrat. Mit dem neuen StVG nehmen wir eine historische Veränderung vor. Erstmals steht nun nicht mehr nur das Auto im Mittelpunkt des Verkehrsrechts, sondern auch die Bedürfnisse aller anderen Verkehrsteilnehmer und Teilnehmerinnen. Umwelt- und Klimaschutz sind nun explizites Ziel des Straßenverkehrsgesetzes. Die Menschen in Deutschland können sich nun zum Beispiel auf mehr sichere Rad- und Fußwege und pünktlichere Busse durch mehr Busspuren freuen. Die Kommunen sind nun am Zug von den neuen Möglichkeiten regen Gebrauch zu machen.“