Öffentlichkeitsbeteiligung für Lärmaktionsplanung startet

Ratingen. Die Lärmaktionsplanung der Stadt Ratingen geht in die vierte Runde. Wie in der EU-Richtlinie zum Umgebungslärm vorgegeben, wird das Gesamtkonzept mit Maßnahmen zur Verringerung des Lärms alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben, und zwar wie auch in den Runden bisher unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Die Öffentlichkeitsbeteiligung dazu läuft vom 4. März bis 7. April. Wer eine Eingabe machen will, kann dies auf der Beteiligungsplattform NRW tun: Startseite | Beteiligung NRW Stadt Ratingen.

Die städtische Lärmaktionsplanung betrifft hauptsächlich den Straßenverkehr, es können aber auch Eingaben zum Fluglärm gemacht werden. Nicht aber zu Lärmbelastungen durch den Bahnverkehr an Strecken des Bundes (das sind in Ratingen die Westbahn, die S6 und die Kalkbahn)! Dazu führt das Eisenbahnbundesamt eine eigene Lärmaktionsplanung durch, deren vierte Runde bereits im Jahr 2023 abgearbeitet worden ist.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist für alle Bürgerinnen und Bürger offen, die sich durch Verkehrslärm beeinträchtigt fühlen. Die Eingaben werden geprüft, bewertet und bei der Fortschreibung entsprechend ihrer Relevanz berücksichtigt. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird anschließend veröffentlicht.

Auf der Startseite des Ratinger Bereichs im Beteiligungsportal NRW wird ausführlich erläutert, welchen Hintergrund und welche Ziele die Lärmaktionsplanung hat und wie man sich beteiligen kann. Das Portal ist auch über die Interims-Website der Stadt Ratingen unter www.ratingen.de erreichbar.