Pesch überrascht mit deutlich verbessertem städtischen Corona-Hilfspaket

Es war ein Paukenschlag im Hauptausschuss am Dienstag und eine gute Nachricht für Ratinger Einzelhändler, Gastronomen, bestimmte Dienstleister, Künstler und Vereine: Das Ratinger Corona-Hilfsprogramm für inhabergeführte Betriebe wird nicht nur nochmals aufgelegt, sondern sogar aufgestockt, vereinfacht und erweitert. Das schlugen Bürgermeister Klaus Pesch und Stadtkämmerer Martin Gentzsch mit einer überraschenden Tischvorlage vor – und übertrafen damit wohl die Erwartungen der vier großen Fraktionen, die jeweils unterschiedliche Anträge zur Corona-Hilfe gestellt hatten.

Bürgermeister Klaus Pesch

So soll sich der nicht rückzahlbare Zuschuss für maximal 3 Monate für den zweiten Lockdown von insgesamt bis zu 6.000 auf 9.000 EUR erhöhen. Da es sich um einen Umsatzausfall-Zuschuss handelt, wird er nicht auf die Überbrückungshilfe des Bundes angerechnet (Fixkostenbeitrag).

Der bisher rückzahlbare ergänzende Mietzuschuss wird auf einen nicht rückzahlbaren echten Zuschuss umgestellt. Wenn Geschäftsinhaber und Vermieter zusammenarbeiten und der Vermieter einen deutlichen Mietnachlass gewährt, kann ein zusätzlicher Mietzuschuss von 25% für bis zu 3 Monate, insgesamt max. 9.000 EUR, gewährt werden. Technisch wird dieser Zuschuss über den Vermieter gewährt. So ist der Nachweis einer darüberhinausgehende Mietminderung sichergestellt und die Vermieter sind in die Unterstützung einbezogen.

Damit diese zusätzliche Unterstützung nicht auf die Überbrückungshilfen des Bundes angerechnet werden, wird der Mietzuschuss für Zeiträume nach Ende der Bundeshilfen (nach derzeitigem Stand 30.06.) gewährt werden. So soll das Hochfahren der Betriebe unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind die gleichen inhabergeführten Betriebe wie im ersten Programm, also auch Künstler, Privatschulen des Sport-, Kultur- und Kunstbereichs. Wenn ihr Umsatz um 40% niedriger liegt als im Vergleichszeitraum Januar oder Februar oder Januar + Februar 2020 liegt, greift das erweiterte Ratinger Corona-Hilfsprogramm. Gentzsch stellte heraus, dass bei sämtliche Corona-Hilfen beim Geschäftsumsatz nicht mitgerechnet werden. „Damit liegen die Hürden niedrig.“ Ratinger Vereine sollen bereits ab einem Rückgang der Mitgliedsbeiträge von 15% antragsberechtigt sein.

Insgesamt stellt die Stadt Ratingen ein Finanzvolumen von knapp 6 Mio. EUR zur Verfügung. Das ist nicht nur im Kreis Mettmann einmalig, sondern sucht weit darüber hinaus auch bei Großstädten seinesgleichen. Bürgermeister Klaus Pesch stellte noch einmal das wichtige Ziel heraus, die Angebotsvielfalt der kleinen inhabergeführten Betriebe und damit die Nahversorgung und ein breites Waren- und Dienstleistungsangebot der Ratinger Bürger in der Ratinger Innenstadt und den Stadtteilen zu erhalten.

CDU-Sprecher Gerold Fahr lobte denn auch das erweiterte Corona-Hilfsprogramm der Stadt: „Das ist ein großer Wurf.“ Schon jetzt sei erkennbar, dass sich fast nur große Ketten zurückzögen, während die inhabergeführten kleineren Betriebe bislang bei der Stange geblieben seien. „Für einen guten Start brauchen einige unbedingt noch diese Unterstützung, da die Bundeshilfen nicht reichen.“

Fahr brachte aber auch einen Wunsch mit ein „Ein guter Start für alle gelingt, wenn sich alle, und besonders die Geförderten, an Kernöffnungszeiten halten. Nur dann gibt es von Beginn an ein positives Shopping-Erlebnis für unsere Ratinger Kunden und einen guten Start für alle Händler.“ Auch die übrigen Fraktionen lobten den Vorschlag, den laut Pesch Kämmerer Gentzsch unter Hochdruck und Nachtarbeit erarbeitet hatte.

Für das erste zusätzliche Corona-Hilfsprogramm der Stadt wurden 111 Anträge mit einem Zuschussvolumen von rund 500.000 EUR gestellt.

Die Wirtschaftsförderung hatte in Gesprächen mit Betroffenen vielfach berechtigte Existenzängste festgestellt und Hinweise zur Verbesserung des zweiten Corona-Hilfsprogrammes erhalten, die nun umgesetzt wurden.

Die letzte Entscheidung hat nun der Rat am kommenden Dienstag. Die Zustimmung gilt aber als sicher. Die Verwaltung wird die Bedingungen und Antragsformulare anschließend bis Mitte März bereitstellen und wurde von der SPD-Fraktion bereits jetzt um breite Bekanntmachung gebeten.