Private Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auch in Ratingen

Ratingen. Am 1. Dezember ist in Deutschland eine gesetzliche Änderung für Wohnungseigentümer in Kraft getreten. Ratingens Umweltdezernent Martin Gentzsch weist darauf hin, dass mit dem neuen Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) nicht nur die energetische Sanierung erleichtert werden soll, sondern auch die rechtlichen Möglichkeiten für den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge deutlich verbessert werden. Die Reform ist laut Bundesjustizministerin Christina Lambrecht ein wichtiger Schritt sowohl für die Erfüllung der Klimaziele als auch für die Verwirklichung der Verkehrswende.

In Ratingen wurde im Rahmen des Klimaschutzmanagements in 2018 ein Elektromobilitätskonzept aufgestellt. Unter der Leitung der Klimaschutzmanagerin Elena Plank erarbeitete das Team von ESN EnergieSystemeNord GmbH aus Ratingen und IPP ESN Power Engineering GmbH das Konzept, aus dem inzwischen eine detaillierte Zeit- und Maßnahmenplanung erwachsen ist und vom Stadtrat beschlossen wurde.

Inzwischen können E-Autos an 19 öffentlichen Ladepunkten Strom „tanken“. Weitere Standorte für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sind bereits geplant und werden in den nächsten Jahren kontinuierlich umgesetzt. So sollen in 2021 beispielsweise weitere Ladepunkte auf dem Parkplatz an der Stadthalle und in der Rathaus-Tiefgarage entstehen. Die Standortplanung berücksichtigt dabei auch, dass zukünftig alle Stadtteile mit Ladesäulen ausgestattet werden.

Auch anhand der Kfz-Zulassungszahlen zeigt sich der Trend einer wachsenden Elektromobilität deutlich: In 2018 waren auf den Ratinger Straßen nur knapp 80 rein batterieelektrisch angetriebene E-Autos unterwegs. In 2019 stieg dieser Wert auf etwa 230 E-Autos und Stand heute sind es sogar 375 E-Autos.

Obwohl die öffentliche Ladeinfrastruktur in den letzten Jahren ausgebaut wurde und weiter ausgebaut wird, ist eine Lademöglichkeit zu Hause und/oder am Arbeitsplatz für die meisten Nutzer der E-Mobilität eine wichtige Voraussetzung. Bereits bei der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes wurde dabei auch die Notwendigkeit einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hervorgehoben. Auch im Rahmen der Bürgerbeteiligung und eines Werkstattgespräches wurde auf die Probleme des WEG im Zusammenhang mit der Elektromobilität hingewiesen: Wer damals in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft eine private Ladeinfrastruktur (Wall-Box) installieren wollte, hatte hierbei nur eingeschränkte rechtliche Möglichkeiten.

Mit der Gesetzesreform gilt nun, dass jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf erhält, dass ihr bzw. ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug gestattet werden. Gemäß WEMoG kann auch ein Mieter demnach verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen.

Das Elektromobilitätskonzept der Stadt Ratingen und weitere Informationen zum Thema können online abgerufen werden unter www.klimaschutz-ratingen.de/service/elektromobilitaet.