Schöffinnen und Schöffen für Erwachsenen- und Jugendstrafrecht gesucht

Ratingen. Die Stadt Ratingen sucht Bewerberinnen und Bewerber, die als Laienrichterinnen und Laienrichter entweder im Erwachsenenstrafrecht am gemeinsamen Schöffengericht beim Amtsgericht Düsseldorf und in den Strafkammern des Landgerichtes Düsseldorf oder am Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Ratingen und in der Jugendkammer des Landgerichtes Düsseldorf an der Rechtsprechung teilnehmen. Zu wählen sind für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 im Bereich des Erwachsenenstrafrechts insgesamt 48 Hauptschöffinnen und -schöffen sowie im Bereich des Jugendstrafrechts 13 Jugendhauptschöffeninnen und -schöffen und sechs Jugendersatzschöffinnen und-schöffen.

Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Ratingen schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Ratingen jeweils mindestens die doppelte Anzahl der geforderten Kandidatinnen und Kandidaten vor. Der Schöffenwahlausschuss wählt dann zwischen September und Oktober aus diesen Vorschlagslisten die Schöffinnen und Schöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Ratingen wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer u.a. zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (zum Beispiel Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden.

Die Schöffinnen und Schöffen wirken bei mündlichen Verhandlungen und an der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die hauptberuflichen Richterinnen und Richter mit. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld der Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für die Entscheidung wie die Berufsrichterinnen und -richter. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über eine ausgeprägte soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie sollten auch in schwierigen Situationen objektiv und unvoreingenommen handeln.

Schöffeninnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen überdies erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt hingegen nicht erforderlich.

Die Gerichte sind sehr an Bewerberinnen und Bewerbern aus der gesamten Bevölkerung interessiert.

Interessierte Personen für das Schöffenamt können sich unter Verwendung des jeweiligen Bewerbungsvordrucks bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Ratingen bewerben. Die Vordrucke können auf der Homepage der Stadt Ratingen (www.ratingen.de) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für Bewerberinnen und Bewerber, die diese Möglichkeit nicht nutzen können, liegen Exemplare im Bürgerbüro, im Jugendamt sowie im Rechtsamt der Stadt Ratingen zur Abholung bereit.

Rückfragen zum Schöffenamt im Erwachsenenstrafsachen werden unter der Telefonnummer (02102) 550-3003 entgegengenommen. Bei Fragen zum Jugendschöffenamt besteht die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme unter der Rufnummer (02102) 550-5100.

Allgemeine Informationen sind außerdem im Internet auf den Seiten www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffenwahl-nrw.de zu finden.