Soforthilfe Unwetterkatastrophe – Anträge können ab sofort gestellt werden

Ratingen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung stellt für die von der Unwetterkatastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirtschaftsbetriebe und Kommunen unbürokratische und schnelle Soforthilfen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Ergänzend hatte das Bundeskabinett bereits am Mittwoch beschlossen, zunächst 200 Millionen Euro Soforthilfe für die betroffenen Länder zur Verfügung zu stellen.

Mit den Soforthilfen werden unter anderem Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung der Hilfsgelder erfolgen durch die Kommunen.

Antragsvoraussetzung ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem der durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bereiche und eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrem Haushalt ein Schaden in Höhe von mindestens 5 000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird.

Die Details zur Antragstellung und die Antragsformulare stehen auf der Seite des Landes NRW zum Abruf bereit:

https://www.land.nrw/de/soforthilfe

Betroffene Ratingerinnen und Ratinger können Anträge ab sofort zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeben (Mo und Di: 8 – 16 Uhr, Mi und Fr: 8 – 12 Uhr, Do: 8 – 18 Uhr und Sa: 10 – 13 Uhr), in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen oder per Post übersenden:

Stadt Ratingen

Der Bürgermeister

– Soforthilfe Unwetterkatastrophe –

Postfach 101740

40837 Ratingen

Die Anträge werden schnellstmöglich in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet.