Sozialer und bezahlbarer Wohnungsbau in Ratingen

Aus Sicht der SPD Fraktion ist das Thema bezahlbarer Wohnraum eines der Zukunftsthemen für die Stadt Ratingen und bedarf noch viel mehr Anstrengungen, um hier zu Lösungen zu kommen.

„Bezahlbarer Wohnraum ist in Ratingen knapp. Dieses ist seit langem bekannt: Neubauten im sozialen Wohnungsbau gibt es de facto nicht mehr, immer mehr Sozialwohnungen fallen aus der Sozialbindung. Der Bestand an Sozialwohnungen hat sich vom Jahr 2002 bis April 2013 fast halbiert (-2.664) und nimmt weiter erheblich ab“, stellt Fraktionsvorsitzender Christian Wiglow dar. .

Die Schaffung von Wohnraum allgemein in Ratingen stagniert auf niedrigem Niveau trotz erheblicher Nachfrage: 2018 wurden in Ratingen nur 146 Wohneinheiten errichtet (siehe Grundstücksbericht).

„Dabei ist die Stadt in einer Position, diese Situation zu verändern, Wir müssen es nur wollen“ stellt Christian Wiglow fest. Die SPD sieht drei wesentliche Stellschrauben:

– Nutzung des Planungsrechts, um Neubauten zu schaffen

– Ertüchtigung des Bestands durch Modelle wie an der Philippstraße

– Nutzung vorhandener Flächenressourcen, auch durch Nachverdichtung,

– Überbauen von Parkflächen, Kitas, Supermärkten o.ä.

– Umwandlung nicht mehr zu vermarktenden geeigneten Bürobauten

Daher unternimmt die SPD mit einem Antrag an den Bürgermeister einen erneuten Anlauf, voranzukommen. Denn das Hoffen auf die Westbahn und die Entwicklung neuer Flächen entlang der Bahn mag zwar mehr Bauland schaffen. Mehr Bauland allein heißt aber – besonders in Ratingen – noch lange nicht mehr bezahlbaren Wohnraum, sondern eher mehr Reihenhäuser!

Der Rat hat sich zwar in den letzten Jahren auf Initiative der SPD in der Regel intensiv mit dem Thema, wie in Ratingen mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, beschäftigt.

Zuletzt wurde am 27.11.2018 bei der Beratung des SPD Prüfauftrages zur Schaffung einer städtischen Wohnungsgesellschaft beschlossen, dass Rat und Verwaltung „gemeinsamen einen Masterplan Wohnen“ aufstellen. Zudem wurde Ende 2018 beschlossen, das städtische Liegenschaftsmanagement strategisch besser aufzustellen und personell zu verstärken (in Summe um 2 volle Stellen).

Die SPD möchte den Diskussionsprozess weiterführen und schlägt zuerst vor, dass zu Begleitung des Prozesses der Aufstellung eines „Masterplanes Wohnen“ ein „Arbeitskreis Wohnen“ aus der Mitte des Rates gebildet wird.

Als nächstes möchte die SPD, dass der Rat als Selbstbindung zur Schaffung von öffentlich geförderten bzw. bezahlbaren Wohnraum beschließt, in allen geeigneten Bebauungsplänen (Neuaufstellung und Bestand) Flächen für den sozialen Wohnungsbau auszuweisen. Als Zielvorgabe werden 30% für sozialen und 30% für bezahlbaren Wohnungsbau formuliert. Sofern Planflächen als nicht geeignet angesehen werden oder abweichende Zielvorgaben verfolgt werden, ist dieses zu begründen. So wird auch Transparenz für Investoren geschaffen. In anderen Kommunen ist so etwas gang und gebe.

Ferner fordert die SPD, dass für Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Ratingen befinden, einen Zielwert von 60% der entstehenden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohnraum festgelegt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, hier eine Meilensteinplanung vorzulegen, wie dieser Beschluss umzusetzen ist und welche, für ihren originären Zweck nicht mehr benötigte städtische Flächen umgewandelt werden können.

Die auf Basis des Ratsbeschlusses zum sozialen Wohnungsbau vom 28.09.2006 erstellte Vorlage über geeignete Flächen für sozialen Wohnungsbau soll fortgeschrieben und um solche Flächen ergänzt werden, für die eine gewerbliche Nutzung vorgesehen war, die sich aber nicht realisieren lässt. Bei der Fortschreibung wird die Umsetzung mit einer Zeitschiene versehen.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Instrument der Stadt Münster, die Schaffung eines „revolvierenden Bodenfonds“ für Ratingen im Sinne des strategischen Liegenschaftsmanagements sinnvoll ist. „Das Instrument eines revolvierenden Bodenfonds dient dazu, Grundstücke zu kaufen, zu entwickeln und zu verkaufen. Der Verkauf der Grundstücke soll dabei unter Berücksichtigung der Finanzierung der Flächenentwicklung erfolgen, d.h. dass Kosten für den Ankauf, die Zwischenfinanzierung, die Planung und die Vermarktung sowie die anfallenden Personal-und Sachkosten refinanziert werden können. Die Kosten für den Grunderwerb und die Baureifmachung werden durch den Bodenfonds finanziert. Die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf fließen dem Fonds zu. Da der Fonds in der beschriebenen Form aus haushaltsrechtlicher Sicht im Rahmen der Haushaltswirtschaft nicht praktizierbar ist, wird die Verwaltung das zuvor dargestellte Instrument im Sinne einer Nebenrechnung zur Haushaltswirtschaft entwickeln“ (Vorlage 0039/2014 Stadt Münster)

Und die Verwaltung wird beauftragt, über die Beschlussumsetzung im Arbeitskreis Wohnen und im Fachausschuss regelmäßig zu berichten.