Sozialer und bezahlbarer Wohnungsbau in Ratingen

Die SPD Fraktion ist sehr verärgert über das Vorgehen von CDU und BU, die im Sozialausschuss am 06.11.19 die Beratung über den SPD Antrag zur Schaffung von sozialem und bezahlbaren Wohnraum mit Geschäftsordnungsanträgen blockiert haben. Mit der Begründung, der Antrag habe im Stadtentwicklungsausschuss keine Mehrheit gefunden, wurde die Beratung im Sozialausschuss abgeblockt. „Ein ganz unübliches Verfahren, bei dem noch nicht einmal dem Antragssteller Gelegenheit gegeben wurde, seinen Antrag zu begründen“, meint dazu Christian Wiglow, SPD Fraktionsvorsitzender. “Dieses Vorgehen zeigt, welchen Stellenwert das brennende Thema bezahlbarer Wohnraum bei CDU und auch BU wirklich hat“.

Was hatte die SPD denn Schlimmes beantragt, dessen Beratung CDU und BU unbedingt abblocken wollten, muss man sich da fragen.

Bezahlbarer Wohnraum ist in Ratingen knapp. Dieses ist seit langem bekannt: Neubauten im sozialen Wohnungsbau gibt es de facto nicht mehr, immer mehr Sozialwohnungen fallen aus der Sozialbindung. Der Bestand an Sozialwohnungen hat sich allein vom Jahr 2002 bis April 2013 fast halbiert (-2.664) und nimmt weiter erheblich ab. Die Schaffung von Wohnraum allgemein in Ratingen stagniert auf niedrigem Niveau trotz erheblicher Nachfrage: 2018 wurden in Ratingen nur 146 Wohneinheiten errichtet (siehe Grundstücksbericht). Die Verwaltung selber spricht von einer sich „immer mehr zuspitzende Lage“.

Dabei ist die Stadt in einer Position, diese Situation zu verändern: Die SPD sieht drei wesentliche Stellschrauben:

– Nutzung des Planungsrechts, um Neubauten zu schaffen

– Ertüchtigung des Bestands durch Modelle wie an der Philippstraße

– Nutzung vorhandener Flächenressourcen, auch durch Nachverdichtung, Überbauen von Parkflächen, Kitas o.ä. bzw. auch die Umwandlung nicht mehr zu vermarktenden geeigneten Bürobauten

Der Rat hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema, wie in Ratingen mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, beschäftigt. Zuletzt wurde am 27.11.2018 bei der Beratung des SPD Prüfauftrages zur Schaffung einer städtischen Wohnungsgesellschaft beschlossen, dass Rat und Verwaltung „gemeinsamen einen Masterplan Wohnen“ aufstellen.

Zudem wurde Ende 2018 beschlossen, das städtische Liegenschaftsmanagement strategisch besser aufzustellen und personell zu verstärken (in Summe um 2 VZÄ).

Die SPD wollte nun diesen Diskussionsprozess weiterführen, damit er nicht im Sande verläuft und hatte dazu u.a. beantragt:

Zur Begleitung des Prozesses der Aufstellung des beschlossenen „Masterplanes Wohnen“ soll ein „Arbeitskreis Wohnen“ aus der Mitte des Rates gebildet werden. Mit solchen Arbeitskreisen hat Ratingen ja gute Erfahrungen gemacht durch frühzeitige Einbindung der Politik (wie AK Rathaus, AK Wallstraße etc.).

Der Rat sollte als Selbstbindung beschließen zur Schaffung von öffentlich geförderten bzw. bezahlbaren Wohnraum, in allen geeigneten Bebauungsplänen (Neuaufstellung und Bestand) Flächen für den sozialen Wohnungsbau auszuweisen. Als Zielvorgabe sollte nach Vorschlag der SPD 30% für sozialen und 30% für bezahlbaren Wohnungsbau formuliert werden. Sofern Planflächen als nicht geeignet angesehen werden oder abweichende Zielvorgaben verfolgt werden, wäre dieses mit Begründung auch möglich.

Für Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Ratingen sich befinden, soll ein Zielwert von 60% der entstehenden Nettowohnfläche zur anteiligen Errichtung von gefördertem Mietwohnraum festgelegt werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, hier eine Meilensteinplanung vorzulegen, wie dieser Beschluss umzusetzen ist und welche, für ihren originären Zweck nicht mehr benötigte städtische Flächen umgewandelt werden können.

Die auf Basis des Ratsbeschlusses zum sozialen Wohnungsbau vom 28.09.2006 erstellte Vorlage über geeignete Flächen für sozialen Wohnungsbau soll fortgeschrieben und um solche Flächen ergänzt werden, für die eine gewerbliche Nutzung vorgesehen war, die sich aber nicht realisieren lässt. Bei der Fortschreibung wird die Umsetzung mit einer Zeitschiene versehen.

Die Verwaltung sollte zudem prüfen, ob das Instrument der Stadt Münster, die Schaffung eines „revolvierenden Bodenfonds“ für Ratingen im Sinne des strategischen Liegenschaftsmanagements sinnvoll ist. „Das Instrument eines revolvierenden Bodenfonds dienst dazu, Grundstücke zu kaufen, zu entwickeln und zu verkaufen. Der Verkauf der Grundstücke soll dabei unter Berücksichtigung der Finanzierung der Flächenentwicklung erfolgen, d.h. dass Kosten für den Ankauf, die Zwischenfinanzierung, die Planung und die Vermarktung sowie die anfallenden Personal-und Sachkosten refinanziert werden können. Die Kosten für den Grunderwerb und die Baureifmachung werden durch den Bodenfonds finanziert. Die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf fließen dem Fonds zu. Da der Fonds in der beschriebenen Form aus haushaltsrechtlicher Sicht im Rahmen der Haushaltswirtschaft nicht praktizierbar ist, wird die Verwaltung das zuvor dargestellte Instrument im Sinne einer Nebenrechnung zur Haushaltswirtschaft entwickeln“.