SPD Fraktion erwartet jetzt endlich Fortschritte beim Thema Wohnen

Am 11.05.2021 hat der Rat mit großer Mehrheit den gemeinsamen Antrag von CDU und SPD zum Wohnungsbau beschlossen. „Das war ein guter Tag für Ratingen“, meint dazu Christian Wiglow, SPD-Fraktionsvorsitzender. „Jetzt muss es aber auch weitergehen“.

Daher war die SPD-Fraktion auch von der Vorlage 105/2022 – Sachstandsbericht Wohnen in Ratingen“ nicht sehr begeistert und stellte einen umfangreichen Änderungsantrag, der nach einstimmigen Vorberatungen auch im Rat am 21.06.22 beschlossen wurde.

In dem beschlossenen Antrag wird ein umfangreiches Maßnahmebündel gefordert, um eines der drängenden Probleme in Ratingen endlich einen Schritt weiter zu einer Lösung zu bringen, denn die Schaffung von bezahlbarem und öffentlich geförderten Wohnraum ist nach wie vor in Ratingen eine große Herausforderung, der es mit unterschiedlichen Hebeln zu begegnen gilt.

„Einer der zentralen Hebel ist die Schaffung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft“, sagt dazu Christian Wiglow, SPD-Fraktionsvorsitzender. „Daher muss dieser Ansatz auch zeitnah weiterverfolgt werden.“ Daher sollte die Verwaltung nicht „zu gegebener Zeit“ sondern im Herbst 2022 die entsprechende Vorlage in den Beratungsgang bringen.

Im Herbst erwartete die SPD-Fraktion Ergebnisse und forderte im Hauptausschuss am 08.11.2022 ein Sachstandsbericht.

„Hinzu kommen verschiedene Beschlüsse in der Vergangenheit zur Erschließung neuer Optionen für bezahlbaren Wohnraum wie u.a. über Kindertageseinrichtungen, anderen sozialen Einrichtungen oder über Supermärkten, die umgesetzt werden sollen“, ergänzt Rosa-Maria Kaleja, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin der SPD-Fraktion im Sozialausschuss. Diese Ratsbeschlüsse als Arbeitsaufträge an die Verwaltung seien auch durchaus wichtige Hebel, um beim Thema Wohnen weiter zu kommen. Es wäre wichtig für die Politik zu wissen, wo die Verwaltung bei der Abarbeitung rd. 3 Jahre später steht.

Zudem soll die Verwaltung nochmal wirklich das Erfordernis einer Zweckentfremdungssatzung für Ratingen auf Basis des § 12 des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW prüfen. Denn aus Sicht der SPD-Fraktion können die Ausführungen der Verwaltung zu einer Wohnraumschutz-/Zweckentfremdungssatzung – es bestünde keine Notwendigkeit – ohne weitere Vertiefung so nicht geteilt werden. Auch in Ratingen kommt es zu Zweckentfremdungen im Sinne des 12 Wohnraumstärkungsgesetz NRW, insbesondere durch jahrelangen Leerstand von Ein- und Mehrfamilienhäusern (Festerstraße; Grabenstraße gegenüber Museum, Rosenstraße u.v.m.). „Daher scheint nach wie vor eine solche Satzung durchaus ein Hebel zu sein, um hier entgegenzuwirken, auf den wir nicht ohne Weiteres verzichten wollen“, meint dazu Christian Wiglow.

Mit diesen ergänzenden Beschlüssen hat die Politik nun mit großer Einigkeit der Verwaltung klare Arbeitsaufträge gegeben, so Kaleja und Wiglow.

Leider konnte weder im Hauptausschuss am 08.11.2022 noch im Hauptausschuss/ Rat am 13.12.2022 von der Verwaltung Erfolge gemeldet werden. Nach stundenlanger Sitzung erfolgte lediglich im nicht-öffentlichen Teil eine kurze mündliche und abschlägige Mitteilung der Verwaltung zum Beschluss der Schaffung einer städtischen Wohnungsgesellschaft. Damit gibt sich die SPD-Fraktion aber nicht zufrieden. „Wir werden nicht lockerlassen, bis wir endlich am Ziel sind“, kündigt Christian Wiglow an.

Die bestehende Beschlusslage biete aus Sicht der SPD-Fraktion nun alles für ein wirksames Handlungsprogramm:

„Der Rat und seine Ausschüsse haben sich mehrfach intensiv mit der Situation auf dem Ratinger Wohnungsmarkt und möglichen Strategien zur Schaffung von mehr Wohnraum, darunter mit wesentlichem Anteil bezahlbaren bzw. öffentlich-gefördertem beschäftigt“, sagt dazu Christian Wiglow. „Leider waren bisher Beschlüsse, die bindend einen Anteil von öffentlich-geförderten Wohnraum vorsahen, bisher nicht durchsetzbar, anders als z.B. in Düsseldorf. Das ist jetzt anders.“

Endlich wurde auch in Ratingen eine Quotierung von öffentlich geförderten bzw. preisgedämpften Wohnraum in geeigneten Bebauungsplänen beschlossen. „Der Rat der Stadt Ratingen hat nun eine Selbstbindung beschlossen, in allen zukünftigen Bebauungsplanverfahren (bei Neuaufstellung und Änderung im Bestand) Flächen für den öffentlich gefördertem bzw. preisgedämpftem Wohnungsbau auszuweisen“, erklärt Rosa-Maria Kaleja.

Als Zielvorgabe wurden 30% der entstehenden Nettowohnfläche für öffentlich geförderten Wohnungsbau formuliert. Eine Mischung aus öffentlich gefördert und preisgedämpft ist auf den Einzelfall bezogen möglich. Preisgedämpfter Wohnungsbau bedeutet, dass die Mieten für die entstehenden Wohnungen sich an den Mietstufen nach § 12 Wohngeldgesetz orientieren (Ratingen aktuell Mietstufe 5); hilfsweise sollen die Kostenmieten zugrunde gelegt werden, die üblicherweise bei gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugenossenschaften, deren Satzungszweck die kostengünstige Bereitstellung von Wohnraum ist, in der Neuvermietung in der Region Ratingen erzielt werden.

Die Inhalte dieses Beschlusses gelten für alle zukünftigen Bebauungsplanverfahren mit Beginn nach dem Ratsbeschluss.

Ratingen verfügt mit der WOGERA über einen potenten Akteur, der nicht nur nachhaltig preisgedämpften Mietwohnungen errichten und mit hoher Mieterzufriedenheit betreiben könne, sondern über die Tochtergesellschaft WG Wohnungsbaugesellschaft Ratingen mbH auch Eigentumsmaßnahmen für Schwellenhaushalte mit und ohne Förderung errichten kann. Zudem gebe es Interesse benachbarter Wohnungsgenossenschaften, ebenfalls in Ratingen zu investieren, die weitere Kapazitäten zur Verfügung stellen können.

„Andererseits kann eine eigene städtische Gesellschaft als neuer Akteur im unmittelbaren städtischen Zugriff (Kapitalgesellschaft, Regie- oder Eigenbetrieb) eine wirksame Ergänzung sein, um direkt Belegungsrechte und ein nachhaltig günstiges Mietpreisniveau für den Bereich der Mietwohnungen zu erzielen“, meint Christian Wiglow. „Dabei könnten sich auch Vorteile im Zusammenspiel mit der städtischen Grundstücksbevorratung bzw. der Einbringung von Bestandwohnungen und der Bewirtschaftung/Instandhaltung ergeben“.

Daher wurde die Verwaltung beauftragt, die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft oder eines Eigen- oder Regiebetriebes vorzubereiten. Dabei soll auch die organisatorische Bündelung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt, Einbringung, Verwaltung/Instandhaltung von städtischem Wohnungs­vermögen, ertrags- und grunderwerbsteuerliche Aspekte und solche der Personalrekrutierung und Finanzierung, sowie Synergien mit der Kernverwaltung berücksichtigt werden. Erfahrungen des Neusser Bauvereins und der SWD aus Düsseldorf sollen dabei auf ihre Übertragbarkeit auf Ratingen geprüft werden.

Hierzu bedarf es externer Unterstützung der Verwaltung, für die zusätzliche Planungskosten benötigt werden. Aus diesem Grunde beantragte die SPD-Fraktion die Bereitstellung von 100.000 € für zusätzliche Planungskosten für die beschlossene Schaffung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Der Rat beschloss diese Mittel auch Ende Dezember 2021 bei der Haushaltsverabschiedung.

Zudem soll durch den Beschluss die Verwaltung das Grundstücksmanagement durch Direktansprache von Eigentümern intensivieren und ggf. personell stärken mit dem Ziel, die bereits erwähnten Reserveflächen aus dem Regionalplan und Bestandsgrundstücke (Brachen, überbaubare Handelsflächen, umnutzbare Büroflächen) zu aktivieren, soweit die Nutzung zu moderaten Marktpreisen sichergestellt werden kann. Sobald entsprechende Grundstücke zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Schritte für den Wohnbau vorzubereiten. Für eine zügige Realisierung erster Projekte wird die Verwaltung beauftragt, mit der WOGERA, an der die Stadt Ratingen bereits beteiligt ist, sowie bei darüber hinaus gehendem Baupotential mit weiteren Wohnungsbaugenossenschaften unserer Nachbarstädte Kooperationen mit Beteiligungsangebot einzugehen.