SPD Ratingen begrüßt Bewegung auf Landesebene

Straßenausbaubeiträge abschaffen – Die SPD Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt und der Vorsitzende der SPD Ratsfraktion in Ratingen Christian Wiglow begrüßen die Entwicklung auf Landesebene zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz.

Neben einer Petition gibt es dazu im Land verschiedene Entwicklungen und Vorstöße, die auf eine Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen abzielen. Ziel ist die Streichung der Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Nordrhein-Westfalen und somit der Rechtsgrundlage, nach der Kommunen Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen.

Auch in Ratingen ist dieses ein Problem, da Straßenausbaubeiträge Anlieger unverhältnismäßig und teilweise existenzbedrohend belasten können. Gerade ältere Menschen, die es sehr schwer haben, einen Kredit aufzunehmen, kommen bei geringen Renten und geringen eigenen Rücklagen sehr schnell in erhebliche Schwierigkeiten, stellt Christian Wiglow fest. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stellt damit in NRW vielerorts ein politisch-soziales Problem dar, wie Elisabeth Müller-Witt ausführt.

Zudem schafft die bisherige Praxis erheblichen Bürokratieaufwand und auch Rechtsunsicherheit, die zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führt. Der Erhebungsaufwand der Kommunen ist unverhältnismäßig hoch und vielfach unwirtschaftlich, meint dazu Christian Wiglow.

Durch die Erneuerung und Verbesserung der gemeindlichen Straßen ist es auch fraglich, ob die Anlieger davon wirklich einen Vorteil haben, für den sie zur Kasse gebeten werden sollten. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Somit entspricht die derzeitige gesetzliche Regelung nicht mehr der Lebenswirklichkeit und trifft nur noch auf sehr wenig Akzeptanz. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg wird so praktiziert.

NRW braucht dazu eine einheitliche Regelung, damit die Entscheidung nicht in das Belieben oder gar die Finanzkraft der einzelnen Kommunen gegeben wird. Zudem muss dann auch geregelt werden, wie die Einnahmeausfälle der Kommunen kompensiert und eine etwaige Unterfinanzierung der Infrastruktur vermieden werden kann. Hier ist die Landesregierung dann gefordert, stellt Elisabeth Müller-Witt dar.